IT-Forensik · OSINT

Datenschutz bei OSINT-Recherchen (DSGVO)

Auch die Recherche öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Unverbindlich anfragen

Bei OSINT-Recherchen ist dieser Punkt besonders wichtig, weil sich Umfang, Qualität und Verlässlichkeit öffentlich zugänglicher Informationen je nach Fragestellung, betroffener Person oder Organisation und genutzter Plattform stark unterscheiden können. Eine Unternehmensrecherche, eine Infrastrukturanalyse und die Verifikation eines einzelnen Social-Media-Inhalts dürfen nicht nach demselben Schema behandelt werden. Quelle, Aktualität, Verifizierbarkeit und rechtlicher Rahmen bestimmen, welche Informationen belastbar sind und welche Recherchemethode angemessen ist.

Wir prüfen bei jeder Recherche, ob die geplante Datenverarbeitung im Rahmen der bestehenden Fragestellung erforderlich und verhältnismäßig ist, und dokumentieren dies entsprechend.

Warum LanCologne?

LanCologne führt OSINT-Recherchen nicht nach einem pauschalen Standardschema durch, sondern anhand der konkreten Beweisfrage, der verfügbaren öffentlichen Quellen sowie des jeweiligen rechtlichen Rahmens. Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Informationstechnologie und langjährige praktische Erfahrung in der IT-Forensik. Wir unterstützen Unternehmen, Rechtsanwälte, Privatpersonen sowie regelmäßig Gerichte und Behörden bei der technischen Aufklärung digitaler Sachverhalte.

Die Recherche erfolgt grundsätzlich dokumentiert und nachvollziehbar. Aufgefundene, öffentlich zugängliche Online-Inhalte werden, soweit technisch möglich, zeitnah archiviert oder als Screenshot gesichert, um deren Beweiswert auch bei einer späteren Veränderung oder Löschung des ursprünglichen Inhalts zu erhalten.

Unsere Arbeitsweise und eingesetzten Werkzeuge

Unsere OSINT-Untersuchung beginnt nicht mit einer unstrukturierten Online-Suche, sondern mit der Einordnung der konkreten Beweisfrage im Rahmen eines bestehenden IT-forensischen, rechtlichen oder unternehmensinternen Falls. Erst danach wird festgelegt, welche öffentlich zugänglichen digitalen Quellen für die Fragestellung relevant sein können und in welcher Reihenfolge diese gesichtet werden.

Im nächsten Schritt wird die Rechercheistrategie festgelegt. Dabei unterscheiden wir, ob relevante Informationen über soziale Netzwerke, öffentliche Register, technische Infrastrukturdaten oder allgemein zugängliche Webinhalte ermittelbar sind. Die Auswahl der Quellen richtet sich ausschließlich nach der konkreten Beweisfrage, nicht nach der bloßen Verfügbarkeit einzelner Werkzeuge.

Jeder Rechercheschritt und jeder aufgefundene digitale Beleg wird mit Zeitstempel und Quellenangabe dokumentiert und, soweit technisch möglich, in Form eines Screenshots oder einer archivierten Kopie gesichert. So bleibt die Nachvollziehbarkeit auch dann erhalten, wenn ein ursprünglicher Online-Inhalt zwischenzeitlich verändert oder gelöscht wird.

Bei jeder Recherche prüfen wir vorab, ob die geplante Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der bestehenden Fragestellung erforderlich und verhältnismäßig im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist.

Für einen fachfremden Leser ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Ein OSINT-Werkzeug „findet" nicht automatisch die Wahrheit. Es aggregiert und verknüpft öffentlich zugängliche Informationen nach programmierten Regeln, wobei veraltete, falsche oder absichtlich irreführende Online-Inhalte unerkannt in ein Ergebnis einfließen können. Deshalb prüfen wir bei entscheidenden Befunden, aus welcher Quelle eine Information stammt und ob ein zweiter, unabhängiger Weg denselben Sachverhalt bestätigt.

Wir setzen für unsere OSINT-Recherchen etablierte Werkzeuge wie Maltego, SpiderFoot und Shodan ein, ergänzt durch strukturierte manuelle Recherche über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und öffentliche Register. Unsere OSINT-Leistungen erfolgen dabei grundsätzlich als ergänzender Bestandteil bestehender IT-forensischer, rechtlicher oder unternehmensinterner Fragestellungen, nicht als eigenständige Personensuche oder Ermittlungstätigkeit im Sinne einer Detektei. Liegt eine Anfrage außerhalb dieses Rahmens, weisen wir transparent darauf hin, statt eine nicht abgedeckte Leistung stillschweigend zu erbringen.

Typische Einsatzgebiete

Gerichtliche und außergerichtliche Gutachten
Ergänzende Recherche im Rahmen bestehender IT-forensischer Untersuchungen
Unterstützung von Unternehmen, Rechtsanwälten, Gerichten und Behörden
Verifikation digitaler Spuren und Online-Inhalte
Analyse von Unternehmens-, Infrastruktur- und Bedrohungsinformationen aus offenen Quellen
Aufklärung von Betrugs-, Marken- und Cybersicherheitsvorfällen
Gegenprüfung automatisiert gewonnener Rechercheergebnisse
Dokumentation und Archivierung flüchtiger Online-Inhalte
Dokumentation für Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen, Behörden und Unternehmen

So läuft die OSINT-Recherche ab

1Einordnung der Beweisfrage

Zunächst wird geklärt, in welchem IT-forensischen, rechtlichen oder unternehmensinternen Kontext die Recherche steht und welche konkrete Fragestellung beantwortet werden soll. Dies bestimmt Umfang und Grenzen der weiteren Recherche.

2Quellenauswahl

Auf Basis der Beweisfrage wird festgelegt, welche öffentlich zugänglichen Quellen wie soziale Netzwerke, Register, technische Infrastrukturdaten oder allgemeine Webinhalte relevant sein können.

3Strukturierte Recherche

Die Recherche erfolgt mit unseren etablierten Werkzeugen sowie strukturierter manueller Prüfung. Jeder Schritt wird protokolliert, um die Vorgehensweise nachvollziehbar zu machen.

4Archivierung und Dokumentation

Relevante Online-Inhalte werden, soweit technisch möglich, zeitnah archiviert oder als Screenshot mit Zeitstempel gesichert, um deren Beweiswert auch bei späterer Veränderung zu erhalten.

5Mehrstufige Auswertung

Aufgefundene Informationen werden strukturiert ausgewertet und, soweit möglich, mit weiteren, unabhängigen Quellen abgeglichen, um Einzelquellenfehler zu vermeiden.

6Manuelle Validierung

Bei besonders beweiserheblichen oder ungewöhnlichen Befunden prüfen wir Quelle, Kontext und Plausibilität manuell nach, um automatisierte Fehlinterpretationen oder gezielte Desinformation auszuschließen.

7Bericht und Beweisbezug

Am Ende wird nicht nur aufgelistet, was recherchiert werden konnte. Wir erklären, welche Quelle den Befund trägt, welche Schlussfolgerung zulässig ist und wo Grenzen der Recherche bestehen.

Warum ist dieser Untersuchungsbereich forensisch relevant?

Auch die Recherche öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Der forensische Wert liegt nicht allein in der Menge gefundener Informationen, sondern in deren Herkunft und Belastbarkeit. Ein einzelner Social-Media-Beitrag, ein Registereintrag oder ein technischer Infrastrukturhinweis kann ohne Kontext missverständlich sein. Deshalb dokumentieren wir, wie eine Information entstanden sein kann, welche Alternativerklärungen bestehen und welche weiteren Quellen den Befund stützen.

Wir prüfen bei jeder Recherche, ob die geplante Datenverarbeitung im Rahmen der bestehenden Fragestellung erforderlich und verhältnismäßig ist, und dokumentieren dies entsprechend.

Gerade bei OSINT-Recherchen kann außerdem der Versuch einer vollständigen Verifikation an Grenzen scheitern, wenn Online-Inhalte gelöscht, privatisiert oder absichtlich irreführend gestaltet wurden. Fehlende Nachweisbarkeit, geschlossene Plattformen und sich schnell ändernde Inhalte machen deutlich, warum eine zeitnahe Dokumentation und eine transparente Kommunikation bestehender Grenzen vor der eigentlichen Auswertung so wichtig sind. Versäumnisse in dieser Phase können später nicht immer rückgängig gemacht werden.

Häufige Fragen

Gilt die DSGVO auch für öffentlich zugängliche personenbezogene Daten?+
Ja, auch die Recherche öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten unterliegt den Vorgaben der DSGVO, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Wie stellt LanCologne die Erforderlichkeit einer Datenverarbeitung sicher?+
Wir prüfen bei jeder Recherche, ob die geplante Datenverarbeitung im Rahmen der bestehenden Fragestellung erforderlich und verhältnismäßig ist.
Werden personenbezogene Daten, die für die Fragestellung nicht relevant sind, ebenfalls gespeichert?+
Nein, nicht relevante personenbezogene Daten werden nicht in den Bericht aufgenommen und nicht weiter verarbeitet.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten bei OSINT-Recherchen?+
Dies richtet sich nach dem Einzelfall, in der Regel auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unter Abwägung der Interessen der betroffenen Person.

LanCologne – IT-Forensik OSINT Köln

Sie benötigen eine professionelle OSINT-Recherche zu „Datenschutz bei OSINT-Recherchen (DSGVO)"? LanCologne unterstützt Sie bei der strukturierten, dokumentierten Auswertung öffentlich zugänglicher digitaler Quellen im Rahmen bestehender IT-forensischer, rechtlicher oder unternehmensinterner Fragestellungen. Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Treffer zu erzeugen, sondern technisch belastbare und überprüfbare Informationen zu sichern.

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