IT-FORENSIK · GERICHTE

IT-Forensik für Gerichte – die Beweisfrage steht im Mittelpunkt

Als unabhängige IT-Sachverständige unterstützen wir Gerichte bei der technischen Klärung digitaler Beweisfragen – von der Einordnung einzelner Artefakte über Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung bis hin zur Erläuterung schriftlicher Gutachten im Termin.

Unsere Begutachtung erfolgt nach anerkannten IT-forensischen Grundsätzen und bleibt an den gerichtlichen Auftrag gebunden. Besonderen Wert legen wir auf eine neutrale, ergebnisoffene Arbeitsweise sowie eine für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbare Dokumentation. Entscheidende Befunde werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode oder unmittelbar anhand der Rohdaten unabhängig überprüft.

Neutrale Begutachtung
Gerichtsverwertbare Dokumentation
DSGVO-konforme Verarbeitung
Erfahrene Sachverständige

DIE BEWEISFRAGE

Wie aus einer Beweisfrage eine belastbare Untersuchung wird

Wir zerlegen die gerichtliche Frage in technisch prüfbare Teilfragen. Ein einzelner Zeitstempel genügt dabei in der Regel nicht – zu prüfen sind unter anderem Dateisystemmetadaten, Anwendungsspuren, Sicherungen, Protokolle und gegebenenfalls Synchronisationsvorgänge. Die Untersuchung bleibt an den gerichtlichen Auftrag gebunden: Bestimmt das Gericht nach § 404a Abs. 3 ZPO, welche Tatsachen der Begutachtung zugrunde zu legen sind, ersetzen wir diese Vorgabe nicht durch eigene Annahmen. Das Ergebnis kann ein positiver Nachweis, ein Ausschluss oder ein begründetes „anhand der vorliegenden Daten nicht sicher feststellbar“ sein – alle drei Antworten können fachlich richtig sein.

UNSER VORGEHEN

So läuft Ihre Untersuchung ab

Transparenter Prozess – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens.

1
Wir prüfen, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen. Bei Unklarheiten wird eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt (§§ 404a, 407a ZPO).
2
Geräte, Datenträger und bereitgestellte Dateien werden identifiziert und dokumentiert. Soweit technisch möglich, erstellen wir eine forensische Kopie; Hashwerte sichern die Integrität, das Original bleibt für spätere Prüfungen erhalten.
3
Wir legen fest, welche Spuren den behaupteten Vorgang stützen oder widerlegen würden, und untersuchen nur Artefakte mit fachlichem Erkenntniswert für die Beweisfrage. Automatische Treffer werden nicht ungeprüft übernommen.
4
Entscheidungserhebliche Feststellungen werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode gegengeprüft. Zugleich benennen wir ausdrücklich, was aus den Daten nicht gefolgert werden darf.
5
Die Schlussantwort folgt aus den dokumentierten Befunden und wird nicht stärker formuliert, als die Daten es zulassen. Ein technischer Anhang ermöglicht einem unabhängigen IT-Forensiker die fachliche Nachprüfung oder ein Gegengutachten.

TYPISCHE FRAGESTELLUNGEN

Wann ist eine gerichtliche IT-forensische Untersuchung sinnvoll?

  • Streitige digitale Sachverhalte in Zivilverfahren
  • Strafverfahren mit digitalen Beweismitteln
  • Überprüfung eines vorliegenden IT-Gutachtens (Gegengutachten)
  • Klärung von Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung
  • Bewertung der Aussagekraft digitaler Spuren vor Gericht
  • Erläuterung eines Gutachtens im Gerichtstermin
  • Neubegutachtung nach § 412 ZPO
  • Fragen zur Chain of Custody

GRENZEN & FAZIT

Was Sie wissen sollten

Wir unterstützen Gerichte bei der technischen Klärung digitaler Beweisfragen – von der Einordnung einzelner Artefakte über Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung bis hin zur Erläuterung schriftlicher Gutachten im Termin. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts (§ 286 ZPO); wir liefern die fachliche Tatsachengrundlage – als positiven Nachweis, als Ausschluss oder als begründeten Nichtnachweis.

KUNDENBEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

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Sie benötigen zu einer gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige technische Untersuchung? LanCologne prüft digitale Spuren sachlich, transparent und reproduzierbar und dokumentiert sowohl positive Befunde als auch Nichtnachweise und technische Grenzen nachvollziehbar.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Warum steht bei einer gerichtlichen IT-forensischen Untersuchung die Beweisfrage im Mittelpunkt?+
Ein Gericht braucht keinen möglichst langen technischen Bericht und keine Aufzählung eingesetzter Programme. Es braucht eine belastbare Antwort auf die gestellte Beweisfrage. Wie wird aus einer gerichtlichen Beweisfrage eine technisch belastbare Untersuchung?
Wie geht eine solche technische Untersuchung in der Praxis vor?+
Unsere Arbeitsweise – vom gerichtlichen Auftrag zur Antwort Wir prüfen zunächst, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Inhalt oder Umfang des Auftrags eindeutig sind.
Garantiert das Ergebnis der Untersuchung eine eindeutige Aussage für das Gericht?+
Ein Sachverständiger darf eine unklare Beweisfrage nicht eigenmächtig in eine andere Frage umdeuten. Bestehen Zweifel über Inhalt oder Umfang des Auftrags, verlangt § 407a Absatz 4 ZPO eine Klärung durch das Gericht.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?+
ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411, 412; ergänzend § 286 ZPO zur richterlichen Beweiswürdigung. In Strafsachen gelten die §§ 72 ff. StPO für Sachverständige. Der Sachverständige liefert die fachliche Tatsachengrundlage.