IT-Forensik · Gerichte

Welche Aussage ist bei verschlüsselten oder nur teilweise zugänglichen Beweismitteln zulässig?

Verschlüsselung kann dazu führen, dass nur Teile eines Geräts oder Datenbestands zugänglich sind. Im Gutachten muss deshalb klar benannt werden, welche Bereiche tatsächlich untersucht wurden und welche technisch nicht zugänglich waren. Schlussfolgerungen dürfen nur auf die untersuchte Datenbasis bezogen werden.

Pyydä sitoumukseton tarjous

Was muss der Sachverständige tatsächlich klären?

Nicht die Menge gefundener Artefakte entscheidet. Maßgeblich ist, ob die relevanten digitalen Spuren die in der Beweisfrage bezeichnete Tatsache tragen, ihr widersprechen oder keine belastbare Aussage zulassen. Dazu werden Befunde im technischen Zusammenhang betrachtet und Gegenhypothesen ausdrücklich mitgeprüft.

Wo die Aussagegrenze liegt

Aus einem nicht entschlüsselbaren Bereich darf weder auf das Vorhandensein noch auf das Nichtvorhandensein bestimmter Inhalte geschlossen werden.

Wie LanCologne die Beweisfrage bearbeitet

Bei gerichtlichen Aufträgen beginnt unsere Arbeit mit der Beweisfrage, nicht mit einem Analyseprogramm. Wir bestimmen, welche technische Tatsache zu klären ist, welche Datenquellen hierfür Aussagekraft besitzen und welche alternativen Erklärungen geprüft werden müssen.

Die Datenbasis wird eindeutig dokumentiert und soweit technisch möglich auf verifizierten forensischen Sicherungen beziehungsweise Arbeitskopien untersucht. Automatisierte Treffer werden bei entscheidungserheblichen Fragen nicht ungeprüft übernommen. Entscheidend sind Herkunft, Entstehungslogik und Kontext eines Artefakts. Wenn erforderlich, wird ein Befund anhand der Rohdaten oder mit einer unabhängigen zweiten fachlich geeigneten Methode kontrolliert.

Im Gutachten trennen wir Tatsachenbefund, technische Bewertung und Schlussfolgerung. Ebenso deutlich benennen wir die Aussagegrenze: Was ist nachgewiesen, was wird lediglich gestützt, was bleibt offen und was kann anhand der vorliegenden Daten nicht festgestellt werden?

Der Hauptteil wird für Richter und andere Nicht-Forensiker verständlich formuliert. Die technische Prüfbarkeit bleibt durch einen gesonderten technischen Teil erhalten. Dort werden die für eine unabhängige Nachprüfung wesentlichen Datenquellen, Integritätswerte, Artefakte und Untersuchungsschritte dokumentiert.

Unsere Arbeitsweise

1Gerichtlichen Auftrag und Beweisfrage fachlich abgrenzen.
2Fachgebiet, Frist und mögliche Zweifel an der Unparteilichkeit prüfen.
3Beweismittel und Ausgangsdaten eindeutig dokumentieren.
4Integrität sichern und Veränderungen soweit möglich vermeiden.
5Aus der Beweisfrage technische Prüfhypothesen und Gegenhypothesen ableiten.
6Relevante Datenquellen zielgerichtet untersuchen.
7Entscheidende Befunde fachlich validieren und Alternativerklärungen prüfen.
8Widersprüche, fehlende Daten und technische Grenzen dokumentieren.
9Beweisfrage klar beantworten, ohne die Aussagekraft der Daten zu überschreiten.
10Technische Grundlagen für eine unabhängige Nachprüfung festhalten.

Methodische Einordnung

Für gerichtliche IT-Forensik gibt es keinen gesetzlichen Katalog vorgeschriebener Softwareprodukte. Der BSI-Grundschutz-Baustein DER.2.2 enthält nützliche Grundgedanken zur Vorsorge, Spurensicherung und zielgruppengerechten Ergebnisdarstellung bei IT-Sicherheitsvorfällen. Er stellt jedoch ausdrücklich klar, dass die eigentliche forensische Analyse nicht Gegenstand des Bausteins ist und dass er sich nicht auf IT-forensische Untersuchungen bei Straftaten bezieht. Wir stellen ihn daher nicht als strafprozessualen Standard dar.

Rechtlicher Rahmen

ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411; § 286 ZPO.

Die abschließende Beweiswürdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. Unsere sachverständige Tätigkeit beschränkt sich auf die fachliche Beantwortung der technischen Beweisfrage innerhalb des erteilten Auftrags.

Usein kysyttyjä kysymyksiä

Welche Aussage ist bei verschlüsselten oder nur teilweise zugänglichen Beweismitteln zulässig?+
Verschlüsselung kann dazu führen, dass nur Teile eines Geräts oder Datenbestands zugänglich sind. Im Gutachten muss deshalb klar benannt werden, welche Bereiche tatsächlich untersucht wurden und welche technisch nicht zugänglich waren.
Wie geht eine solche technische Untersuchung in der Praxis vor?+
Bei gerichtlichen Aufträgen beginnt unsere Arbeit mit der Beweisfrage, nicht mit einem Analyseprogramm. Wir bestimmen, welche technische Tatsache zu klären ist, welche Datenquellen hierfür Aussagekraft besitzen und welche alternativen Erklärungen geprüft werden müssen.
Garantiert das Ergebnis der Untersuchung eine eindeutige Aussage für das Gericht?+
Aus einem nicht entschlüsselbaren Bereich darf weder auf das Vorhandensein noch auf das Nichtvorhandensein bestimmter Inhalte geschlossen werden.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?+
ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411; § 286 ZPO. Die abschließende Beweiswürdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. Unsere sachverständige Tätigkeit beschränkt sich auf die fachliche Beantwortung der technischen Beweisfrage innerhalb des erteilten Auftrags.

LanCologne – IT-Forensik für Gerichte

Sie benötigen zu einer konkreten gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige IT-forensische Untersuchung? LanCologne untersucht die vorhandenen digitalen Spuren ergebnisoffen und dokumentiert tragende Befunde, Gegenbefunde und technische Grenzen nachvollziehbar.

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