IT-Forensik · Privatpersonen

Darf ein IT-Forensiker einfach das Smartphone oder Konto meines Ex-Partners untersuchen?

Der Wunsch nach Aufklärung rechtfertigt keinen unbefugten Zugriff auf fremde Geräte oder Accounts.

Demande sans engagement

Warum diese Frage für Privatpersonen wichtig ist

In familiären Konflikten können digitale Daten erhebliche Bedeutung bekommen. Gleichzeitig ist die Gefahr besonders groß, technische Spuren aus der eigenen Konfliktperspektive zu überinterpretieren. Eine unabhängige Untersuchung trennt deshalb Behauptung, technisch nachweisbare Tatsache und rechtliche Bewertung.

Approche technique d'analyse

LanCologne untersucht nur rechtmäßig überlassene Geräte und Daten und grenzt den Auftrag bei gemischten oder fremden Datenbeständen entsprechend ein.

Où se situe la limite de l'expression

Wir umgehen keine Zugangssicherung fremder Konten im privaten Auftrag, nur um Beweise für einen Streit zu beschaffen.

Pourquoi LanCologne ?

Bei Trennung, Scheidung und familiären Auseinandersetzungen sind digitale Beweise besonders sensibel. Die Beteiligten kennen einander, haben Geräte oder Accounts möglicherweise früher gemeinsam genutzt und interpretieren technische Vorgänge verständlicherweise aus ihrer persönlichen Konfliktsituation heraus.

Genau hier muss IT-Forensik Distanz schaffen. LanCologne übernimmt nicht die Darstellung einer Partei als technische Wahrheit. Wir formulieren konkrete Beweisfragen: War eine Nachricht in den Originaldaten vorhanden? Wann wurde eine Datei gespeichert oder verändert? Welche Geräte waren mit einem eigenen Account verbunden? Besteht lediglich eine Zugriffsmöglichkeit oder lässt sich eine tatsächliche Nutzung nachweisen?

Gemeinsame Nutzung wird ausdrücklich berücksichtigt. Ein Passwort, das während der Beziehung bekannt war, ein Familiencomputer oder eine gemeinsame Cloud verändern die technische Ausgangslage erheblich. Die spätere rechtliche Bewertung ist davon getrennt.

Wir untersuchen ausschließlich rechtmäßig überlassene Geräte und Daten. Ein privater Auftrag ist keine Befugnis, Zugangssicherungen eines Ex-Partners zu umgehen oder dessen Accounts heimlich auszulesen.

Der Bericht trennt Befund, technische Interpretation und Aussagegrenze. Das macht ihn für Privatkunden verständlich und ermöglicht zugleich Rechtsanwälten, Gerichten oder einem weiteren IT-Sachverständigen, die technische Herleitung nachzuvollziehen.

Notre méthode de travail

1Konkrete technische Beweisfrage gemeinsam mit dem Auftraggeber abgrenzen.
2Eigentum, Verfügungsbefugnis und zulässigen Datenumfang vor der Untersuchung klären.
3Originaldaten möglichst erhalten und Untersuchung auf Arbeitskopien durchführen.
4Gemeinsame und alleinige Account- beziehungsweise Gerätenutzung unterscheiden.
5Screenshots und Exporte möglichst mit Primärdaten abgleichen.
6Zeitstempel quellenbezogen und unter Berücksichtigung von Zeitzonen interpretieren.
7Account, Gerät, Benutzerkonto und natürliche Person nicht gleichsetzen.
8Relevante Daten von unnötigen privaten Drittinhalten trennen.
9Belastende und entlastende Artefakte nach demselben Maßstab prüfen.
10Alternative technische Erklärungen ausdrücklich berücksichtigen.
11Nicht beantwortbare Fragen und Datenlücken offen benennen.
12Technischen Teil so dokumentieren, dass eine fachliche Gegenprüfung möglich bleibt.

Ein persönlicher Konflikt verändert nicht den forensischen Maßstab

Auch wenn die Folgen eines Befundes für den Auftraggeber erheblich sein können, darf das gewünschte Ergebnis die technische Bewertung nicht beeinflussen. Eine Nachricht, Datei oder Accountaktivität wird nach denselben Kriterien untersucht, unabhängig davon, welcher Partei der Befund nützt.

Technische Zugriffsmöglichkeit ist keine rechtliche Zugriffsberechtigung

Dass ein früher gemeinsam genutztes Passwort noch bekannt ist oder ein Gerät technisch erreichbar wäre, bedeutet nicht automatisch, dass fremde Daten untersucht werden dürfen. LanCologne trennt technische Machbarkeit und zulässigen Untersuchungsumfang konsequent.

Warum LanCologne bei privaten und familienrechtlichen Streitigkeiten?

LanCologne arbeitet nicht als technische Verlängerung einer Konfliktpartei. Unser Auftrag ist eine ergebnisoffene technische Tatsachenfeststellung. Die wesentlichen Primärdaten, die Herleitung und die Grenzen der Aussage werden so dokumentiert, dass der Privatkunde den Befund versteht und ein Rechtsanwalt, Gericht oder weiterer qualifizierter IT-Forensiker ihn fachlich prüfen kann.

Cadre juridique

Familienrechtliche Verfahren richten sich verfahrensrechtlich vielfach nach dem FamFG. § 26 FamFG sieht den Grundsatz der Ermittlung von Amts wegen vor; nach § 29 FamFG erhebt das Gericht die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. § 30 FamFG regelt die förmliche Beweisaufnahme und verweist hierfür auf die Zivilprozessordnung. Wird eine entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptung ausdrücklich bestritten und soll die Entscheidung maßgeblich darauf gestützt werden, soll nach § 30 Abs. 3 FamFG eine förmliche Beweisaufnahme stattfinden.

Elektronische Dokumente können auch im Zivilprozess Beweisgegenstand sein. § 371 ZPO bestimmt ausdrücklich, dass bei einem elektronischen Dokument der Augenscheinsbeweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten wird. Die besondere Beweiskraft nach § 371a ZPO betrifft bestimmte elektronische Dokumente und darf nicht pauschal auf jeden gewöhnlichen Chat, Screenshot oder jede Bilddatei übertragen werden.

Für Sachverständigenbeweis enthält die ZPO §§ 402 ff. Ein privat beauftragter IT-forensischer Bericht wird dadurch nicht automatisch zum gerichtlichen Sachverständigengutachten. Er kann aber technische Tatsachen nachvollziehbar dokumentieren und einem Rechtsanwalt eine Grundlage für den weiteren Vortrag oder die Formulierung konkreter Beweisfragen geben.

Besondere Vorsicht ist bei Kindschaftssachen erforderlich. § 151 FamFG zählt unter anderem elterliche Sorge und Umgangsrecht zu den Kindschaftssachen. § 163 FamFG enthält für gerichtliche Gutachten in Verfahren nach § 151 Nr. 1 bis 3 besondere Anforderungen an geeignete Sachverständige und nennt insbesondere psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikationen. Ein IT-forensischer Sachverständiger darf seine technische Rolle daher nicht mit einer Kindeswohl-, Erziehungsfähigkeits- oder familienpsychologischen Begutachtung vermischen.

Auch die Beschaffung digitaler Beweise hat Grenzen. § 202a StGB kann bei unbefugtem Zugang zu besonders gesicherten, nicht für den Handelnden bestimmten Daten relevant sein. § 201 StGB schützt unter seinen Voraussetzungen die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes; § 201a StGB schützt unter bestimmten Voraussetzungen den höchstpersönlichen Lebensbereich und Persönlichkeitsrechte bei Bildaufnahmen. Ein privater Konflikt schafft keine allgemeine Befugnis zur heimlichen digitalen Überwachung.

LanCologne stellt technische Tatsachen fest. Ob Daten prozessual verwertbar sind, welche familienrechtlichen Folgen sich ergeben oder welche Beweisstrategie gewählt wird, beurteilen Rechtsanwalt und Gericht.

Foire aux questions

Darf ein IT-Forensiker einfach das Smartphone oder Konto meines Ex-Partners untersuchen?
In familiären Konflikten können digitale Daten erhebliche Bedeutung bekommen. Gleichzeitig ist die Gefahr besonders groß, technische Spuren aus der eigenen Konfliktperspektive zu überinterpretieren. Eine unabhängige Untersuchung trennt deshalb Behauptung, technisch nachweisbare Tatsache und rechtliche Bewertung.
Comment se déroule concrètement un tel examen technique ?
LanCologne untersucht nur rechtmäßig überlassene Geräte und Daten und grenzt den Auftrag bei gemischten oder fremden Datenbeständen entsprechend ein.
Kann eine solche Untersuchung immer ein eindeutiges Ergebnis liefern?
Wir umgehen keine Zugangssicherung fremder Konten im privaten Auftrag, nur um Beweise für einen Streit zu beschaffen.
Existe-t-il une base juridique à cet effet ?
Familienrechtliche Verfahren richten sich verfahrensrechtlich vielfach nach dem FamFG. § 26 FamFG sieht den Grundsatz der Ermittlung von Amts wegen vor; nach § 29 FamFG erhebt das Gericht die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. § 30 FamFG regelt die förmliche Beweisaufnahme und verweist hierfür auf die Zivilprozessordnung. Wird eine entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptung ausdrücklich bestritten und soll die Entscheidung maßgeblich darauf gestützt werden, soll nach § 30 Abs. 3 FamFG eine förmliche Beweisaufnahme stattfinden. Elektronische Dokumente können auch im Zivilprozess Beweisgegenstand sein. § 371 ZPO bestimmt ausdrücklich, dass bei einem elektronischen Dokument der Augenscheinsbeweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten wird. Die besondere Beweiskraft nach § 371a ZPO betrifft bestimmte elektronische Dokumente und darf nicht pauschal auf jeden gewöhnlichen Chat, Screenshot oder jede Bilddatei übertragen werden. Für Sachverständigenbeweis enthält die ZPO §§ 402 ff. Ein privat beauftragter IT-forensischer Bericht wird dadurch nicht automatisch zum gerichtlichen Sachverständigengutachten. Er kann aber technische Tatsachen nachvollziehbar dokumentieren und einem Rechtsanwalt eine Grundlage für den weiteren Vortrag oder die Formulierung konkreter Beweisfragen geben. Besondere Vorsicht ist bei Kindschaftssachen erforderlich. § 151 FamFG zählt unter anderem elterliche Sorge und Umgangsrecht zu den Kindschaftssachen. § 163 FamFG enthält für gerichtliche Gutachten in Verfahren nach § 151 Nr. 1 bis 3 besondere Anforderungen an geeignete Sachverständige und nennt insbesondere psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikationen. Ein IT-forensischer Sachverständiger darf seine technische Rolle daher nicht mit einer Kindeswohl-, Erziehungsfähigkeits- oder familienpsychologischen Begutachtung vermischen. Auch die Beschaffung digitaler Beweise hat Grenzen. § 202a StGB kann bei unbefugtem Zugang zu besonders gesicherten, nicht für den Handelnden bestimmten Daten relevant sein. § 201 StGB schützt unter seinen Voraussetzungen die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes; § 201a StGB schützt unter bestimmten Voraussetzungen den höchstpersönlichen Lebensbereich und Persönlichkeitsrechte bei Bildaufnahmen. Ein privater Konflikt schafft keine allgemeine Befugnis zur heimlichen digitalen Überwachung. LanCologne stellt technische Tatsachen fest. Ob Daten prozessual verwertbar sind, welche familienrechtlichen Folgen sich ergeben oder welche Beweisstrategie gewählt wird, beurteilen Rechtsanwalt und Gericht.

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