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Was ein Unternehmen nach einem schweren Cyberangriff von einer forensischen Aufarbeitung erwarten kann
Ist ein Angriff eingedämmt, stellen Geschäftsführung, Datenschutz, Versicherung und Rechtsberatung dieselben Fragen: Wie kam der Angreifer herein? Seit wann war er im Netz? Welche Konten, Systeme und Daten waren betroffen? Wurden Daten abgezogen? Die forensische Aufarbeitung beantwortet diese Fragen auf Basis der gesicherten Primärdaten – und benennt, wo die Datenlage keine sichere Antwort zulässt.
Warum diese Frage für ein Unternehmen wichtig ist
Nach einem Cyberangriff können technische, wirtschaftliche, datenschutzrechtliche und regulatorische Entscheidungen von derselben Tatsachenfrage abhängen. Eine belastbare Rekonstruktion muss deshalb klar zwischen nachgewiesener Aktivität, technischer Möglichkeit und bloßer Vermutung unterscheiden.
Technischer Hintergrund
Die Antworten liegen verteilt: in Windows-Ereignisprotokollen, EDR-Telemetrie, Firewall- und VPN-Logs, Microsoft-365- und Entra-ID-Protokollen, Active-Directory-Änderungen und Spuren auf einzelnen Endgeräten. Viele Quellen haben kurze Aufbewahrungszeiten; wird nach dem Vorfall neu aufgesetzt, gehen sie verloren.
Relevante Spuren und Datenquellen
- Windows Event Logs (u. a. Anmeldungen 4624/4625, Dienstinstallationen 7045, PowerShell-Protokolle)
- EDR-/Antiviren-Telemetrie und Quarantäne
- Firewall-, VPN- und Proxy-Logs
- Microsoft 365 Unified Audit Log und Entra-ID-Anmeldeprotokolle
- Active-Directory-Änderungen, neue Konten und Gruppenmitgliedschaften
- Artefakte auf Patient-Zero-Systemen (Prefetch, Amcache, Shimcache, SRUM)
Grenzen
- Fehlende oder überschriebene Logs begrenzen die Rekonstruktion.
- Ob Daten abgeflossen sind, lässt sich nicht immer positiv belegen oder ausschließen.
- Rechtliche Bewertungen (Meldepflichten, Haftung) treffen Datenschutzbeauftragte und Rechtsberatung.
Mögliche Ergebnisse
- Angriffsweg und Zeitlinie belegt
- Liste betroffener Konten, Systeme und Datenbestände
- Exfiltration nachgewiesen, nicht nachweisbar oder nicht auszuschließen
- Empfehlungen zur Schließung der Angriffswege
Warum LanCologne?
Nach einem Cyberangriff benötigt ein Unternehmen zunächst Sicherheit und Betriebsfähigkeit. Für spätere Entscheidungen reicht es jedoch nicht, nur zu wissen, dass ‚ein Angriff stattgefunden hat‘.
So gehen wir vor
- Abstimmung der Leitfragen mit Geschäftsführung, Versicherung und Rechtsberatung.
- Priorisierte Sicherung flüchtiger und kurzlebiger Quellen.
- Rekonstruktion von Initial Access, Rechteausweitung, lateraler Bewegung und möglicher Exfiltration.
- Abschlussbericht mit Management-Zusammenfassung und technischem Anhang.
Incident Response und Forensik verfolgen unterschiedliche, aber ergänzende Ziele
Die Eindämmung eines laufenden Angriffs dient zunächst dem Schutz des Unternehmens. Die forensische Rekonstruktion klärt anschließend beziehungsweise parallel, was tatsächlich geschehen ist. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen werden deshalb nicht unterlassen, nur um einen idealen Beweiszustand zu konservieren; unvermeidbare Veränderungen werden soweit möglich dokumentiert.
Warum LanCologne nach einem Cyberangriff?
LanCologne richtet die Untersuchung nicht an einer gewünschten Angriffsgeschichte aus. Maßgeblich ist, welche technischen Aussagen die erhaltenen Primärdaten tatsächlich tragen. Belastende, entlastende und offene Befunde werden nachvollziehbar dokumentiert, damit Geschäftsführung und Rechtsberatung auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage entscheiden können.
Rechtlicher Rahmen
Art. 32 DSGVO verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zu einem dem Risiko angemessenen Schutzniveau. Genannt werden unter anderem Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, Verfügbarkeit und Zugang nach einem technischen oder physischen Zwischenfall zeitnah wiederherzustellen.
Ist bei einem Cybervorfall eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingetreten, kann Art. 33 DSGVO einschlägig sein. Eine solche Verletzung ist grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Art. 33 Abs. 5 verlangt zudem die Dokumentation der Verletzung, ihrer Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Bei voraussichtlich hohem Risiko kann zusätzlich Art. 34 DSGVO eine Benachrichtigung betroffener Personen verlangen. Die rechtliche Bewertung der Meldepflicht obliegt dem Verantwortlichen unter Einbeziehung seiner Datenschutz- und Rechtsberatung; die IT-Forensik liefert hierzu technische Tatsachen.
Für bestimmte private Unternehmen gilt seit dem 6. Dezember 2025 das neu gefasste BSI-Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Anforderungen. Ob ein Unternehmen als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst ist, muss anhand des aktuellen BSIG, der Sektoren, Einrichtungsarten und Größenkriterien konkret geprüft werden. Für erfasste Einrichtungen enthält das BSIG unter anderem Pflichten zum Cybersicherheitsrisikomanagement und zu Sicherheitsvorfällen; § 38 BSIG weist den Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen Pflichten zur Umsetzung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen zu.
Die gesetzlichen Melde- und Dokumentationspflichten können zeitkritisch sein. LanCologne trifft jedoch keine abschließende rechtliche Entscheidung über Meldepflichten, Verantwortlichkeit oder Haftung. Wir liefern die technisch nachvollziehbare Tatsachengrundlage, auf der Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragte und Rechtsberatung entscheiden können.
Häufige Fragen
Warum sollte ein Unternehmen nach einem schweren Cyberangriff LanCologne mit der unabhängigen forensischen Rekonstruktion beauftragen?
Wir haben schon einen IR-Dienstleister – brauchen wir trotzdem Forensik?
Wie schnell muss gesichert werden?
Bekommen wir einen Bericht für die Versicherung?
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