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Staatstrojaner (z. B. Pegasus) – Möglichkeiten und Grenzen der Untersuchung

Der Verdacht auf einen sogenannten Staatstrojaner – beispielsweise Pegasus – stellt besonders hohe Anforderungen an eine IT-forensische Untersuchung. Solche Schadprogramme sind darauf ausgelegt, möglichst wenige Spuren zu hinterlassen. Eine Untersuchung muss deshalb streng faktenbasiert erfolgen und technische Befunde klar von Vermutungen trennen.

Forensische Extraktionen
System- und Diagnoseprotokolle
Bekannte Indicators of Compromise (IoCs)
Netzwerk- und Kommunikationsartefakte
Datenbanken und Systemdateien
Weitere technische Auffälligkeiten im Gesamtkontext

TECHNISCHER HINTERGRUND

Technische Grundlagen

Je nach Gerät, Betriebssystem und verfügbarer Datengrundlage können unter anderem untersucht werden:

  • Forensische Extraktionen
  • System- und Diagnoseprotokolle
  • Bekannte Indicators of Compromise (IoCs)
  • Netzwerk- und Kommunikationsartefakte
  • Datenbanken und Systemdateien
  • Weitere technische Auffälligkeiten im Gesamtkontext

UNSER VORGEHEN

So läuft Ihre Untersuchung ab

Transparenter Prozess – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens.

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Die Untersuchung erfolgt anhand geeigneter forensischer Datensicherungen und einer strukturierten Auswertung relevanter Artefakte. Bekannte IoCs können – soweit passend – mit geeigneten Werkzeugen überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine manuelle Plausibilitätsprüfung sämtlicher relevanter Befunde. Ein fehlender Nachweis wird nicht als Beleg dafür gewertet, dass ein Gerät sicher nicht kompromittiert wurde; ebenso wird ein einzelner Hinweis nicht ohne weitere Prüfung als Infektionsnachweis bewertet.
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LanCologne erstellt Privatgutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Rechtsanwälte. Unsere Gutachten wurden bereits in gerichtlichen Verfahren verwendet. In einzelnen Verfahren wurden wir unmittelbar mit der Erstellung IT-forensischer Gutachten beauftragt. Auf Wunsch können anonymisierte Referenzauszüge vorgestellt werden.

TYPISCHE FRAGESTELLUNGEN

Wann wird diese Analyse benötigt?

  • Gibt es technische Hinweise auf eine Kompromittierung?
  • Lassen sich bekannte IoCs nachweisen?
  • Sind ungewöhnliche Systemartefakte vorhanden?
  • Welche Aussagekraft besitzen die vorhandenen Spuren?
  • Welche Grenzen bestehen bei der Untersuchung?

GRENZEN & FAZIT

Was Sie wissen sollten

Hochentwickelte Schadsoftware kann Spuren gezielt vermeiden oder nach einer Kompromittierung nur begrenzte Artefakte hinterlassen. Betriebssystembeschränkungen, gelöschte Daten und bislang unbekannte Angriffstechniken können die Aussagekraft einer Untersuchung einschränken. Diese Grenzen werden transparent dokumentiert.

Die Untersuchung eines vermuteten Staatstrojaners erfordert eine objektive und technisch nachvollziehbare Analyse. Ziel ist eine belastbare Bewertung der vorhandenen digitalen Spuren – nicht die Bestätigung vorgefasster Annahmen.

KUNDENBEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

4,8 von 5 Sternen auf Trustpilot · 54 Bewertungen

★★★★★

“Höchste Professionalität, schnelle Bearbeitung und hervorragende Kommunikation. Das scheinbar Unmögliche wurde möglich gemacht. So stellt man sich echten Kundenservice vor – einmalig in Deutschland!”

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“Sehr nette Beratung, super Erreichbarkeit und Kommunikation. Mein Problem wurde vollumfänglich gelöst, die verlorenen Daten konnten wiederhergestellt werden. Bin sehr zufrieden und natürlich erleichtert!”

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“Mein Problem wurde professionell und schnell gelöst, die Kontakte waren immer freundlich und ich kann mich auch heute noch bei Fragen melden – dafür bin ich sehr dankbar!”

Koelnerin

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Jetzt anfragen – kostenlose Erstberatung

Sie vermuten eine Kompromittierung Ihres Smartphones durch hochentwickelte Schadsoftware? LanCologne unterstützt Sie mit einer objektiven IT-forensischen Untersuchung und einer nachvollziehbaren technischen Bewertung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Kann Pegasus immer nachgewiesen werden?
Nein. Die Nachweisbarkeit hängt von den verfügbaren Artefakten und dem Einzelfall ab.
Ist ein negativer Befund ein Ausschluss einer Infektion?
Nein. Ein fehlender Nachweis ist nicht zwangsläufig ein Beweis dafür, dass keine Kompromittierung stattgefunden hat.
Werden bekannte IoCs geprüft?
Ja, soweit sie für den jeweiligen Fall geeignet sind.
Kann ein Gutachten erstellt werden?
Ja, sofern dies beauftragt wird.
Werden iPhones und Android-Geräte untersucht?
Ja, soweit dies technisch möglich und Gegenstand des Auftrags ist.