IT-Forensik · Anwälte & Strafverteidiger
Wie wird geprüft, ob ein behördlicher Bericht aus mehreren abhängigen Spuren fälschlich mehrere unabhängige Beweise macht?
Mehrere Treffer können aus derselben technischen Quelle oder demselben Grundereignis abgeleitet sein und dadurch nur scheinbar mehrfach bestätigen.
Warum diese Frage für die Strafverteidigung wichtig ist
Gerade bei digitalen Beweisen können kleine Unterschiede in Datenquelle, Systemkontext oder Zeitsemantik die Aussage eines Befunds deutlich verändern. Für die Verteidigung ist deshalb entscheidend, ob der belastende Schluss tatsächlich aus den Primärdaten folgt oder ob eine technisch engere Bewertung erforderlich ist.
Tehnični pristop k preiskavi
Wir analysieren Quellenabhängigkeiten, Parserbeziehungen, Synchronisation und gemeinsame Ursprungsdaten und bewerten, welche Spuren tatsächlich unabhängig voneinander sind.
Kje je meja izjavljanja
Mehrere Anzeigen desselben Ursprungsvorgangs erhöhen die technische Beweisstärke nicht automatisch.
Zakaj LanCologne?
Nach Akteneinsicht oder sobald der Verteidigung technisch relevante Unterlagen rechtmäßig vorliegen, kann eine unabhängige Gegenprüfung die tatsächliche Beweisstärke digitaler Befunde sichtbar machen. LanCologne arbeitet dabei nicht mit dem Ziel, zwangsläufig einen Fehler in der Ermittlungsakte zu finden.
Wir prüfen, welche technische Aussage die Primärdaten tatsächlich tragen. Wo ein behördlicher Befund korrekt ist, wird er bestätigt. Wo ein Report aus einem Geräte- oder Accountbezug eine weitergehende Personenzuordnung ableitet, prüfen wir die dafür notwendigen zusätzlichen Anknüpfungstatsachen. Ebenso werden automatische Systemprozesse, Synchronisation, Migration, Backups und alternative technische Ursachen berücksichtigt.
Entscheidungserhebliche Parser- oder Reportbefunde werden bei Bedarf anhand der zugrunde liegenden Daten beziehungsweise einer zweiten fachlich geeigneten Methode validiert. Datenlücken, widersprüchliche Quellen und nicht auflösbare Alternativerklärungen werden offen benannt.
Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass der Strafverteidiger die technische Bedeutung für seine Verteidigungsstrategie erkennen kann und ein weiterer qualifizierter IT-Forensiker die zentralen Feststellungen später nachvollziehen kann.
Naš način dela
Belastende, entlastende und offene Befunde
Eine unabhängige Prüfung ist nur dann glaubwürdig, wenn auch belastende Befunde bestätigt werden, sobald die Daten sie tragen. Ebenso werden entlastende Gegenbefunde oder nicht auflösbare Unsicherheiten klar benannt. Ein technisch lediglich möglicher Ablauf wird nicht als feststehende Tatsache dargestellt.
Verständlich für den Strafverteidiger – technisch prüfbar für weitere Forensiker
Der Hauptbefund wird in klarer Sprache erläutert. Prüfrelevante Datenquellen, Integritätsinformationen, Zeitbezüge, IDs, Rohdatenfundstellen und methodische Schritte werden so dokumentiert, dass ein weiterer qualifizierter IT-Forensiker die wesentlichen Feststellungen fachlich nachvollziehen kann.
LanCologne als unabhängige technische Unterstützung der Strafverteidigung
Wenn ein Strafverteidiger einen digitalen Schlüsselbefund oder eine technische Schlussfolgerung aus der Ermittlungsakte unabhängig prüfen lassen möchte, unterstützt LanCologne mit einer sachlichen und ergebnisoffenen Gegenprüfung. Ziel ist eine belastbare Antwort darauf, was die vorhandenen Daten tatsächlich belegen – und wo ihre Aussage endet.
Pravni okvir
Das Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht des Verteidigers richtet sich nach § 147 StPO. Nach Absatz 1 ist der Verteidiger befugt, die dem Gericht vorliegenden oder im Falle einer Anklage vorzulegenden Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. Vor Abschluss der Ermittlungen kann die Einsicht nach Absatz 2 unter den dort genannten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Nach Absatz 3 darf die Einsicht in Gutachten von Sachverständigen dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.
Diese Rechte stehen dem Verteidiger zu, nicht LanCologne. Eine technische Gegenprüfung durch einen privat beauftragten IT-Forensiker setzt voraus, dass die Verteidigung die betreffenden Unterlagen oder Daten rechtmäßig zur Verfügung stellen kann. LanCologne erhält durch die Beauftragung kein eigenes Akteneinsichts-, Besichtigungs- oder Zugriffsrecht gegenüber Staatsanwaltschaft oder Polizei.
§ 160 Abs. 2 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft ausdrücklich, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Nach § 163a Abs. 2 StPO sind vom Beschuldigten zu seiner Entlastung beantragte Beweise zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind. Eine unabhängige technische Prüfung kann daher Tatsachen und Gegenbefunde liefern, deren prozessuale Verwendung der Strafverteidiger bewertet.
Soweit amtlich sichergestellte, beschlagnahmte oder durchgesehene elektronische Beweismittel betroffen sind, sind insbesondere §§ 94, 98 und 110 StPO zu beachten. Diese Vorschriften verleihen einem privat beauftragten IT-Forensiker keine hoheitlichen Befugnisse.
Ein privat von der Verteidigung beauftragter IT-Forensiker ist nicht allein durch diese Beauftragung ein förmlich herangezogener Sachverständiger nach §§ 72 ff. StPO. Privatgutachten, technische Beratung und eine förmliche Sachverständigenstellung sind prozessual auseinanderzuhalten.
Ergeben die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Ein verteidigerseitiger technischer Befund garantiert eine solche Entscheidung nicht, kann aber ein relevanter Teil der Tatsachengrundlage sein.
Pogosta vprašanja
LanCologne – IT-Forensik für Anwälte & Strafverteidiger
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