IT-Forensik · Anwälte & Strafverteidiger
Wie kann die Verteidigung technische Befunde so aufbereiten, dass ein Gericht ohne IT-Spezialwissen sie nachvollziehen kann?
Ein technisch richtiger Befund hilft wenig, wenn seine Bedeutung nur aus Spezialterminologie hervorgeht.
Warum diese Frage für die Strafverteidigung wichtig ist
Nach Anklageerhebung muss die technische Prüfung auf diejenigen digitalen Tatsachen konzentriert werden, die den angeklagten Sachverhalt tatsächlich tragen. Gerade im Zwischenverfahren kann es darauf ankommen, einen technischen Befund präzise einzugrenzen, eine relevante Gegenhypothese nachvollziehbar zu belegen oder eine noch offene Beweisfrage konkret zu benennen.
Tehnični pristop k preiskavi
Wir erklären zuerst die konkrete Beweisfrage und das Ergebnis in verständlicher Sprache und dokumentieren anschließend die technische Herleitung für eine fachliche Nachprüfung.
Kje je meja izjavljanja
Vereinfachung darf nicht zu einer stärkeren Aussage führen als die Daten zulassen. Technische Unsicherheit bleibt auch in der Kurzfassung sichtbar.
Zakaj LanCologne?
Im Zwischenverfahren verändert sich die Aufgabe der IT-Forensik. Es geht nicht mehr nur darum, einen Ermittlungsbefund abstrakt zu kontrollieren. Nun muss die technische Prüfung konkret auf die Anklage und auf diejenigen digitalen Tatsachen ausgerichtet werden, die für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Bedeutung haben können.
LanCologne arbeitet dabei strikt ergebnisoffen. Ein belastender Befund wird bestätigt, wenn die Daten ihn tragen. Eine Gegenhypothese wird nur dann als relevant dargestellt, wenn sie technisch konkret ist und mit den vorhandenen Spuren vereinbar bleibt. Bloße Möglichkeiten werden von nachweisbaren Tatsachen getrennt.
Besonderes Gewicht legen wir auf die Trennung zwischen Primärdaten und deren Interpretation, zwischen Gerät, Account, Session und natürlicher Person sowie zwischen technischer Möglichkeit und tatsächlich belegtem Vorgang.
Die technische Dokumentation wird so aufgebaut, dass der Strafverteidiger die Bedeutung eines Befunds ohne forensisches Spezialwissen erfassen kann und ein weiterer qualifizierter IT-Forensiker die Herleitung anhand der dokumentierten Quellen überprüfen kann.
Naš način dela
Belastende, entlastende und offene Befunde
Die technische Prüfung folgt keinem gewünschten Ergebnis. Bestätigt sich ein belastender Befund, wird dies ebenso dokumentiert wie ein belastbarer Gegenbefund. Bleiben mehrere Erklärungen möglich oder fehlen entscheidende Daten, wird die Aussage ausdrücklich offen gelassen. Gerade für eine strafprozessuale Verwendung ist diese Trennung unverzichtbar.
Verständlich für den Strafverteidiger und das Gericht – technisch nachprüfbar
Die Kernaussage wird ohne unnötige Fachsprache erläutert. Im technischen Teil werden die entscheidenden Datenquellen, Zeitbezüge, Identifikatoren, Integritätsinformationen und Untersuchungsschritte dokumentiert. Damit bleibt die Herleitung auch für einen weiteren qualifizierten IT-Forensiker überprüfbar.
LanCologne als unabhängige technische Unterstützung der Strafverteidigung
Wenn digitale Befunde nach Anklageerhebung für die Eröffnungsentscheidung oder die Vorbereitung der Hauptverhandlung überprüft werden sollen, unterstützt LanCologne mit einer sachlichen und ergebnisoffenen IT-forensischen Prüfung. Entscheidend ist nicht, welches Ergebnis gewünscht wird, sondern welche Aussage die vorhandenen Daten tatsächlich tragen.
Pravni okvir
Nach Erhebung der öffentlichen Klage entscheidet das zuständige Gericht gemäß § 199 StPO darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das Verfahren vorläufig einzustellen ist. Die Anklageschrift enthält den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens.
Nach § 201 Abs. 1 StPO teilt der Vorsitzende die Anklageschrift dem Angeschuldigten mit und fordert ihn auf, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er einzelne Beweiserhebungen vor der Eröffnungsentscheidung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen will. Über diese Anträge und Einwendungen entscheidet das Gericht. § 202 StPO ermöglicht dem Gericht, zur besseren Aufklärung der Sache einzelne Beweiserhebungen anzuordnen.
Nach § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Fehlt diese Voraussetzung, kommt insbesondere ein Nichteröffnungsbeschluss nach § 204 StPO in Betracht. Die rechtliche Bewertung dieser Voraussetzungen ist Aufgabe des Gerichts und der Verteidigung, nicht des privat beauftragten IT-Forensikers.
Das Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht richtet sich weiterhin nach § 147 StPO und steht dem Verteidiger zu. Nach § 147 Abs. 3 darf ihm die Einsicht in Gutachten von Sachverständigen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden. LanCologne erhält durch eine private Beauftragung kein eigenes Akteneinsichts- oder Besichtigungsrecht.
Ein privat von der Verteidigung beauftragter IT-Forensiker wird nicht allein durch diese Beauftragung zum förmlich herangezogenen Sachverständigen nach §§ 72 ff. StPO. Privatgutachten, fachliche Beratung und die förmliche Sachverständigenstellung sind auseinanderzuhalten.
Wird das Hauptverfahren eröffnet, richtet sich die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung insbesondere nach § 244 StPO. Nach § 244 Abs. 2 hat das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle für die Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken. Die Voraussetzungen und Behandlung förmlicher Beweisanträge sind insbesondere in § 244 Abs. 3 ff. geregelt. LanCologne kann technische Tatsachen und Fragestellungen vorbereiten; die prozessuale Antragstellung obliegt der Verteidigung.
Pogosta vprašanja
LanCologne – IT-Forensik für Anwälte & Strafverteidiger
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