IT-Forensik · Ermittlungsbehörden
Wie werden Fileserver, E-Mail und Endgerät zu einer gemeinsamen Ereigniskette korreliert?
Komplexe Sachverhalte verteilen sich häufig auf mehrere Systeme.
Warum diese Frage für Ermittlungsbehörden wichtig ist
In komplexen Ermittlungsverfahren reicht ein einzelner technischer Treffer selten aus. Entscheidend ist, ob Geräte-, Account-, Benutzer-, Server- und Cloudbezüge fachlich sauber voneinander getrennt und anschließend nur dort miteinander verknüpft werden, wo die Daten dies tatsächlich tragen.
Technischer Untersuchungsansatz
Wir verbinden Ereignisse nur dann zu einer Kette, wenn Zeit, Identitäten und technische Beziehungen zusammenpassen und alternative Erklärungen geprüft sind.
Wo die Aussagegrenze liegt
Zeitliche Nähe allein beweist keine Kausalität zwischen zwei Systemereignissen.
Miksi LanCologne?
LanCologne ergänzt die internen Fähigkeiten einer Ermittlungsbehörde dort, wo eine komplexe technische Spezialfrage, eine unabhängige Validierung oder eine zusätzliche Tiefenanalyse erforderlich ist. Ausgangspunkt bleibt stets die konkrete Ermittlungsfrage.
Wir arbeiten nicht mit dem Ziel, eine bereits bestehende Verdachtshypothese zu bestätigen. Belastende und entlastende technische Befunde werden nach demselben Maßstab bewertet. Das ist gerade in komplexen Unternehmens-, Cloud- und Mehrgeräteumgebungen wichtig, weil identische Inhalte, Accounts oder Netzwerkspuren häufig mehrere technisch plausible Ursachen haben können.
Die Ausgangsdaten werden eindeutig dokumentiert. Soweit technisch möglich, erfolgt die Untersuchung auf verifizierten Sicherungen oder geeigneten Arbeitskopien. Kritische Ergebnisse werden nicht allein aus einem automatisierten Report übernommen. Herkunft, Entstehungslogik und Systemkontext werden geprüft; erforderlichenfalls wird ein zentraler Befund anhand der Primärdaten oder einer unabhängigen zweiten Methode validiert.
Das Ergebnis wird so formuliert, dass Ermittler und Staatsanwälte erkennen können, was technisch belegt ist, was lediglich gestützt wird, welche Gegenbefunde bestehen und welche Punkte offenbleiben. Für eine spätere gerichtliche Nachprüfung bleiben die wesentlichen technischen Grundlagen nachvollziehbar dokumentiert.
Vom Ermittlungsauftrag zur belastbaren Aussage
Belastende und entlastende Befunde
Die Untersuchung bleibt ergebnisoffen. Bestätigen mehrere belastbare Quellen eine Ermittlungsannahme, wird ihre technische Beziehung nachvollziehbar dargestellt. Widersprechen andere Quellen oder bleibt eine alternative technische Erklärung möglich, wird dies ebenso dokumentiert. Die Aufgabe des Sachverständigen ist nicht, Widersprüche zugunsten einer gewünschten Erzählung aufzulösen.
Nachvollziehbar für Ermittlungsbehörde, Verteidigung und Gericht
Der Hauptbefund wird in klarer Sprache formuliert. Im technischen Teil werden die für die Nachprüfung wesentlichen Quellen, Zeitbezüge, Identitäten, Integritätsinformationen und Korrelationen dokumentiert. So kann ein weiterer qualifizierter IT-Forensiker die entscheidenden Feststellungen später anhand derselben Datenbasis prüfen.
LanCologne als unabhängiger externer IT-Forensik-Sachverständiger
Wenn eine Strafermittlungsbehörde einen komplexen digitalen Sachverhalt vertieft oder unabhängig prüfen lassen muss, unterstützt LanCologne mit einer nachvollziehbaren, ergebnisoffenen Untersuchung. Im Mittelpunkt steht nicht die Menge technischer Treffer, sondern die belastbare Beantwortung der konkreten Ermittlungsfrage.
Rechtlicher Rahmen
Die Ermittlungsleitung und rechtliche Bewertung verbleiben bei den zuständigen Strafverfolgungsorganen. § 160 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur Sachverhaltsaufklärung und ausdrücklich dazu, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Nach § 161 StPO kann sie Ermittlungen selbst vornehmen oder durch Behörden und Beamte des Polizeidienstes vornehmen lassen; § 163 StPO regelt die Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren.
Für Sachverständige gelten grundsätzlich die §§ 72 ff. StPO. § 161a Abs. 1 StPO verpflichtet Sachverständige, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und ihr Gutachten zu erstatten; soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des siebenten Abschnitts des ersten Buches entsprechend. § 82 StPO betrifft die Form der Gutachtenerstattung im Vorverfahren.
Sicherstellung und Beschlagnahme richten sich insbesondere nach §§ 94 und 98 StPO. § 110 Abs. 3 StPO regelt die Durchsicht elektronischer Speichermedien und erlaubt unter den dort genannten Voraussetzungen auch die Sicherung untersuchungsrelevanter Daten. Über Rechtmäßigkeit, Reichweite und Anordnung solcher Maßnahmen entscheiden die zuständigen staatlichen Stellen, nicht LanCologne.
Nach § 1 Abs. 3 JVEG steht eine Heranziehung durch Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde im Auftrag oder mit vorheriger Billigung der Staatsanwaltschaft einer staatsanwaltschaftlichen Heranziehung vergütungsrechtlich gleich.
Usein kysyttyjä kysymyksiä
LanCologne – IT-Forensik für Strafermittlungsbehörden
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