IT-Forensik · Anwälte & Strafverteidiger
Wie kann die Verteidigung einen möglichen Wiederaufnahmebefund technisch vorprüfen lassen, ohne ihn zu überbewerten?
Bei rechtskräftigen Verfahren ist besondere Zurückhaltung erforderlich. Ein vermeintlich neuer digitaler Beweis sollte vor jeder weitergehenden Schlussfolgerung auf Herkunft, Authentizität und tatsächlichen Neuigkeitswert geprüft werden.
Warum diese Frage für die Strafverteidigung wichtig ist
Nach einem Urteil oder bei einer weiteren Instanz darf eine technische Prüfung nicht mit der juristischen Rechtsmittelprüfung vermischt werden. Für die Verteidigung kann aber entscheidend sein, genau zu wissen, ob eine digitale Aussage durch die vorhandenen Primärdaten getragen wird und ob ein späterer Befund tatsächlich etwas Neues belegt.
Tehnički istraživački pristup
Wir führen eine stufenweise Vorprüfung durch: Identität und Integrität, zeitlicher Bezug, frühere Verfügbarkeit, technische Aussage und Vergleich mit dem bisherigen Beweisbild.
Gdje leže granice onoga što se može reći
LanCologne erklärt nicht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Wiederaufnahme erfüllt sind. Diese Prüfung richtet sich nach §§ 359 ff. StPO und gehört in die Hand der Verteidigung.
Zašto LanCologne?
Nach dem Ende der ersten Hauptverhandlung verändert sich die Rolle einer verteidigerseitigen IT-forensischen Prüfung erneut. Nun muss besonders sauber zwischen technischer Tatsachenfeststellung und juristischer Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmeprüfung getrennt werden.
LanCologne untersucht deshalb keine Frage mit dem Ziel, nachträglich einen Rechtsfehler zu konstruieren. Wir prüfen ausschließlich, ob digitale Aussagen technisch durch die vorhandenen Daten getragen werden, ob Datenstände miteinander verwechselt wurden, ob eine Personenzuordnung weiter reicht als ihre technischen Anknüpfungstatsachen oder ob ein später aufgefundener Befund tatsächlich neu und authentisch ist.
Dabei gelten dieselben Maßstäbe wie in jeder anderen forensischen Untersuchung: Primärdaten haben Vorrang vor bloßen Darstellungen, automatisierte Ausgaben werden bei entscheidenden Befunden validiert, belastende und entlastende Ergebnisse werden gleich behandelt und nicht entscheidbare Fragen bleiben ausdrücklich offen.
Gerade bei Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmefragen ist diese Zurückhaltung wesentlich. Ob ein technischer Befund juristisch einen Rechtsfehler, eine zulässige Rüge oder einen Wiederaufnahmegrund begründet, beurteilt der Strafverteidiger beziehungsweise das zuständige Gericht – nicht der IT-Forensiker.
Kako radimo
Belastende, entlastende und offene Befunde
Auch nach einer Verurteilung oder bei einem möglichen Rechtsmittel bleibt die Untersuchung ergebnisoffen. Ein früherer belastender Befund wird bestätigt, wenn die Primärdaten ihn tragen. Ein neuer Gegenbefund wird nur dann als solcher bezeichnet, wenn Herkunft, Integrität und technische Aussage nachvollziehbar belegt sind. Nicht entscheidbare Fragen werden nicht durch Vermutungen ersetzt.
Verständlich für den Strafverteidiger – technisch nachprüfbar
Der Hauptteil erläutert die technische Kernaussage ohne unnötige Spezialterminologie. Der technische Teil dokumentiert Datenstände, Sicherungszeitpunkte, Identifikatoren, Integritätswerte, Artefaktfundstellen, Zeitbezüge und Validierungsschritte. Dadurch bleibt die Untersuchung für einen weiteren qualifizierten IT-Forensiker nachvollziehbar.
LanCologne als unabhängige technische Unterstützung der Strafverteidigung
Ob Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung oder eine spätere technische Prüfung: LanCologne beantwortet die konkrete digitale Beweisfrage sachlich, ergebnisoffen und nachvollziehbar. Nicht das gewünschte Ergebnis ist der Maßstab, sondern ausschließlich das, was sich anhand der verfügbaren Daten technisch belegen oder gerade nicht belegen lässt.
Pravni okvir
Nach Abschluss der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht gemäß § 261 StPO über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. § 267 StPO regelt den Inhalt der Urteilsgründe. Eine nachträgliche IT-forensische Prüfung kann technische Aussagen aus den schriftlichen Urteilsgründen mit den verfügbaren Daten und Befunden vergleichen; sie nimmt jedoch keine rechtliche Kontrolle des Urteils vor.
Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist nach § 312 StPO die Berufung zulässig. Die Einlegungsfrist bestimmt § 314 StPO. Ob Berufung im konkreten Verfahren statthaft, zulässig oder zweckmäßig ist, beurteilt der Strafverteidiger. Die IT-Forensik kann für eine erneute Tatsachenprüfung digitale Beweise fachlich strukturieren.
Die Revision richtet sich nach §§ 333 ff. StPO. Nach § 337 Abs. 1 StPO kann sie nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. § 344 StPO regelt die Revisionsbegründung und stellt insbesondere an Verfahrensrügen besondere Anforderungen. LanCologne formuliert keine Revisionsrügen und bewertet nicht, ob ein technischer Umstand einen revisiblen Rechtsfehler darstellt. Wir dokumentieren lediglich die technische Tatsachengrundlage für den Verteidiger.
Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten gelten §§ 359 ff. StPO. § 359 StPO enthält die gesetzlichen Wiederaufnahmegründe. Ob ein neu aufgefundener digitaler Datensatz, ein später entschlüsseltes Gerät oder eine neue technische Erkenntnis diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Rechtsfrage. Eine IT-forensische Prüfung kann jedoch feststellen, ob der betreffende Befund authentisch, technisch neu, zeitlich relevant und mit früheren Befunden vereinbar oder unvereinbar ist.
Diese klare Rollentrennung ist wesentlich: LanCologne liefert technische Tatsachen, dokumentiert deren Herleitung und benennt Aussagegrenzen. Rechtsmittelwahl, Fristen, Rügeanforderungen, rechtliche Erheblichkeit und prozessuale Antragstellung bleiben vollständig in der Verantwortung der Strafverteidigung.
Često postavljana pitanja
LanCologne – IT-Forensik für Anwälte & Strafverteidiger
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