IT-Forensik · Gerichte
Welchen Beweiswert hat ein Screenshot oder Foto eines digitalen Inhalts?
Screenshots sind leicht zu erstellen, leicht zu verändern und zugleich in vielen Verfahren praktisch relevant. Ihre Aussagekraft hängt deshalb wesentlich davon ab, ob Herkunft und Kontext zusätzlich abgesichert werden können.
Ein Screenshot kann dokumentieren, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Bild vorgelegt wurde. Er beweist allein jedoch nicht zwingend, dass die dargestellten Inhalte unverändert aus einer bestimmten App, Website oder Kommunikation stammen.
Ist das Ursprungsgerät verfügbar, können wir versuchen, die Darstellung mit App-Datenbanken, Browserdaten, Dateien oder anderen Artefakten abzugleichen. Auch Metadaten der Bilddatei können geprüft werden, wobei Metadaten grundsätzlich veränderbar sind und nie isoliert bewertet werden sollten.
Die eigentliche Beweisfrage
Wann wird ein Screenshot technisch stärker?
Wenn sich die dargestellten Inhalte auf dem Originalgerät oder in einer beweissicher erfassten Datenquelle wiederfinden und sich Zeit-, Teilnehmer- oder Inhaltsbezüge unabhängig bestätigen lassen.
Je mehr unabhängige technische Anknüpfungspunkte vorhanden sind, desto besser kann die Herkunft eingeordnet werden.
Où se situe la limite de l'expression
Eine technische Untersuchung kann die richterliche Würdigung des Screenshots nicht ersetzen. Sie kann lediglich Tatsachen zu Herkunft, Integrität und Übereinstimmung mit anderen Datenquellen feststellen.
Pourquoi LanCologne ?
Bei gerichtlichen Aufträgen ist für uns nicht entscheidend, welches Analyseprogramm einen Treffer zuerst anzeigt. Entscheidend ist, ob die Beweisfrage fachlich beantwortet werden kann und ob diese Antwort einer unabhängigen Prüfung standhält.
Wir arbeiten ergebnisoffen, dokumentieren die Herkunft entscheidender Befunde und prüfen alternative technische Erklärungen. Die eigentliche Auswertung erfolgt grundsätzlich auf einer forensischen Kopie beziehungsweise einem beweissicher erfassten Datenbestand. Originale werden nicht unnötig direkt untersucht. Wo Live-Maßnahmen technisch erforderlich sind, werden die dadurch möglichen Veränderungen ausdrücklich dokumentiert.
Entscheidende Befunde werden abhängig von der Fragestellung mit einer zweiten fachlich geeigneten Methode oder unmittelbar anhand der zugrunde liegenden Rohdaten überprüft. Welche Werkzeuge hierfür eingesetzt werden, richtet sich nach Beweismittel und Fragestellung. Maßgeblich sind Eignung, fachliche Anerkennung und Nachvollziehbarkeit der Methode – nicht ein Produktname.
Unser Gutachten trennt Tatsachenbefund, technische Bewertung und verbleibende Unsicherheit. Ein Nichtnachweis wird ebenso sorgfältig begründet wie ein positiver Nachweis.
So arbeiten wir bei gerichtlichen Aufträgen
Unsere Arbeitsweise – vom gerichtlichen Auftrag zur Antwort
Wir prüfen zunächst, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Inhalt oder Umfang des Auftrags eindeutig sind. Bestehen Zweifel, wird eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt. Das entspricht § 404a und § 407a ZPO.
Mögliche Gründe, die Zweifel an der Unparteilichkeit begründen könnten, werden vor Beginn der sachlichen Untersuchung geprüft und gegebenenfalls dem Gericht offengelegt.
Geräte, Datenträger, Sicherungen und bereitgestellte Dateien werden identifiziert und dokumentiert. Der Untersuchungszustand wird festgehalten.
Soweit technisch möglich, wird eine forensische Kopie oder ein forensisches Abbild erstellt. Hashwerte und andere Integritätsprüfungen dienen der eindeutigen Zuordnung. Das Original bleibt für spätere Prüfungen erhalten.
Wir legen fest, welche Spuren den behaupteten Vorgang stützen würden, welche Gegenbefunde denkbar sind und welche alternativen technischen Erklärungen geprüft werden müssen.
Untersucht werden nur solche Artefakte, die für die Beweisfrage einen fachlichen Erkenntniswert haben. Automatische Treffer werden nicht ungeprüft übernommen.
Entscheidungserhebliche Feststellungen werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode, einer anderen technischen Sicht oder unmittelbar anhand der Rohdaten gegengeprüft.
Wir prüfen ausdrücklich, was aus den Daten nicht gefolgert werden darf. Fehlende Daten, mögliche Löschung, technische Grenzen, unvollständige Extraktionen oder widersprüchliche Spuren werden benannt.
Die Schlussantwort folgt aus den dokumentierten Befunden. Sie wird nicht stärker formuliert, als die Daten es zulassen.
Der Haupttext bleibt auch für Nicht-Forensiker verständlich. Der technische Anhang enthält die Informationen, die ein unabhängiger IT-Forensiker für eine fachliche Nachprüfung oder ein Gegengutachten benötigt.
Cadre juridique
ZPO § 286 und – bei sachverständiger technischer Prüfung – §§ 402 ff. ZPO.
Der Sachverständige liefert die fachliche Tatsachengrundlage. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts.
Foire aux questions
LanCologne – IT-Forensik für Gerichte
Sie benötigen zu einer gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige technische Untersuchung? LanCologne prüft digitale Spuren sachlich, transparent und reproduzierbar. Wir dokumentieren sowohl positive Befunde als auch Nichtnachweise und technische Grenzen so, dass die Schlussfolgerung für das Gericht verständlich und für einen unabhängigen IT-Forensiker fachlich überprüfbar bleibt.