IT-Forensik · Gerichte

Kann Malware eine alternative Erklärung für eine digitale Handlung sein?

In gerichtlichen Verfahren wird gelegentlich behauptet, eine verdächtige Handlung sei nicht vom Benutzer, sondern durch Schadsoftware ausgelöst worden. Eine solche Behauptung darf weder reflexartig verworfen noch ungeprüft akzeptiert werden.

Nezavezujoča poizvedba

Der bloße Fund einer Malwaredatei genügt nicht. Entscheidend ist, ob die Schadsoftware tatsächlich ausgeführt wurde, welche Funktionen sie besitzt, ob sie im relevanten Zeitraum aktiv war und ob ihr Verhalten technisch geeignet ist, den streitigen Vorgang zu erklären.

Damit wird aus der abstrakten Möglichkeit „Malware kann so etwas“ eine konkrete Beweisfrage: „Gibt es auf diesem System Spuren dafür, dass genau diese Schadsoftware den behaupteten Vorgang ausgelöst haben kann?“

Die eigentliche Beweisfrage

Wie wird eine Malwarehypothese geprüft?

Untersucht werden unter anderem Datei- und Prozessspuren, Persistenz, Konfiguration, Laufzeitereignisse, Netzwerkkommunikation und der zeitliche Zusammenhang mit der streitigen Handlung.

Zusätzlich muss die tatsächliche Funktion der Schadsoftware geklärt werden. Ein Schadprogramm, das ausschließlich Werbung einblendet, erklärt nicht automatisch einen Dateidiebstahl oder eine Fernsteuerung.

Kje je meja izjavljanja

Die Existenz von Malware und die Kausalität für eine konkrete Handlung sind zwei getrennte Beweisfragen.

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Bei gerichtlichen Aufträgen ist für uns nicht entscheidend, welches Analyseprogramm einen Treffer zuerst anzeigt. Entscheidend ist, ob die Beweisfrage fachlich beantwortet werden kann und ob diese Antwort einer unabhängigen Prüfung standhält.

Wir arbeiten ergebnisoffen, dokumentieren die Herkunft entscheidender Befunde und prüfen alternative technische Erklärungen. Die eigentliche Auswertung erfolgt grundsätzlich auf einer forensischen Kopie beziehungsweise einem beweissicher erfassten Datenbestand. Originale werden nicht unnötig direkt untersucht. Wo Live-Maßnahmen technisch erforderlich sind, werden die dadurch möglichen Veränderungen ausdrücklich dokumentiert.

Entscheidende Befunde werden abhängig von der Fragestellung mit einer zweiten fachlich geeigneten Methode oder unmittelbar anhand der zugrunde liegenden Rohdaten überprüft. Welche Werkzeuge hierfür eingesetzt werden, richtet sich nach Beweismittel und Fragestellung. Maßgeblich sind Eignung, fachliche Anerkennung und Nachvollziehbarkeit der Methode – nicht ein Produktname.

Unser Gutachten trennt Tatsachenbefund, technische Bewertung und verbleibende Unsicherheit. Ein Nichtnachweis wird ebenso sorgfältig begründet wie ein positiver Nachweis.

So arbeiten wir bei gerichtlichen Aufträgen

Unsere Arbeitsweise – vom gerichtlichen Auftrag zur Antwort

1Auftrag und Beweisfrage prüfen

Wir prüfen zunächst, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Inhalt oder Umfang des Auftrags eindeutig sind. Bestehen Zweifel, wird eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt. Das entspricht § 404a und § 407a ZPO.

2Unabhängigkeit prüfen

Mögliche Gründe, die Zweifel an der Unparteilichkeit begründen könnten, werden vor Beginn der sachlichen Untersuchung geprüft und gegebenenfalls dem Gericht offengelegt.

3Beweismittel eindeutig erfassen

Geräte, Datenträger, Sicherungen und bereitgestellte Dateien werden identifiziert und dokumentiert. Der Untersuchungszustand wird festgehalten.

4Datenintegrität sichern

Soweit technisch möglich, wird eine forensische Kopie oder ein forensisches Abbild erstellt. Hashwerte und andere Integritätsprüfungen dienen der eindeutigen Zuordnung. Das Original bleibt für spätere Prüfungen erhalten.

5Prüfhypothesen aus der Beweisfrage ableiten

Wir legen fest, welche Spuren den behaupteten Vorgang stützen würden, welche Gegenbefunde denkbar sind und welche alternativen technischen Erklärungen geprüft werden müssen.

6Relevante Datenquellen untersuchen

Untersucht werden nur solche Artefakte, die für die Beweisfrage einen fachlichen Erkenntniswert haben. Automatische Treffer werden nicht ungeprüft übernommen.

7Befunde unabhängig validieren

Entscheidungserhebliche Feststellungen werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode, einer anderen technischen Sicht oder unmittelbar anhand der Rohdaten gegengeprüft.

8Aussagegrenzen bestimmen

Wir prüfen ausdrücklich, was aus den Daten nicht gefolgert werden darf. Fehlende Daten, mögliche Löschung, technische Grenzen, unvollständige Extraktionen oder widersprüchliche Spuren werden benannt.

9Beweisfrage klar beantworten

Die Schlussantwort folgt aus den dokumentierten Befunden. Sie wird nicht stärker formuliert, als die Daten es zulassen.

10Technischen Anhang beifügen

Der Haupttext bleibt auch für Nicht-Forensiker verständlich. Der technische Anhang enthält die Informationen, die ein unabhängiger IT-Forensiker für eine fachliche Nachprüfung oder ein Gegengutachten benötigt.

Pravni okvir

ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411 und § 286 ZPO; in Strafsachen §§ 72 ff. StPO.

Der Sachverständige liefert die fachliche Tatsachengrundlage. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts.

Pogosta vprašanja

Kann Malware eine alternative Erklärung für eine digitale Handlung sein?+
In gerichtlichen Verfahren wird gelegentlich behauptet, eine verdächtige Handlung sei nicht vom Benutzer, sondern durch Schadsoftware ausgelöst worden. Eine solche Behauptung darf weder reflexartig verworfen noch ungeprüft akzeptiert werden.
Kako poteka takšna tehnična preiskava v praksi?+
Unsere Arbeitsweise – vom gerichtlichen Auftrag zur Antwort Wir prüfen zunächst, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Inhalt oder Umfang des Auftrags eindeutig sind.
Garantiert das Ergebnis der Untersuchung eine eindeutige Aussage für das Gericht?+
Die Existenz von Malware und die Kausalität für eine konkrete Handlung sind zwei getrennte Beweisfragen.
Ali za to obstaja pravna podlaga?+
ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411 und § 286 ZPO; in Strafsachen §§ 72 ff. StPO. Der Sachverständige liefert die fachliche Tatsachengrundlage. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts.

LanCologne – IT-Forensik für Gerichte

Sie benötigen zu einer gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige technische Untersuchung? LanCologne prüft digitale Spuren sachlich, transparent und reproduzierbar. Wir dokumentieren sowohl positive Befunde als auch Nichtnachweise und technische Grenzen so, dass die Schlussfolgerung für das Gericht verständlich und für einen unabhängigen IT-Forensiker fachlich überprüfbar bleibt.

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