IT-Forensik · Anwälte & Strafverteidiger

Wie kann eine vollständige IT-forensische Fallchronologie die Verteidigung über mehrere Instanzen hinweg unterstützen?

Bei langjährigen Verfahren entstehen Sicherungen, Gutachten, Gegenprüfungen und neue Datenstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Ohne klare Chronologie können technische Aussagen verschiedener Verfahrensphasen vermischt werden.

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Warum diese Frage für die Strafverteidigung wichtig ist

Nach einem Urteil oder bei einer weiteren Instanz darf eine technische Prüfung nicht mit der juristischen Rechtsmittelprüfung vermischt werden. Für die Verteidigung kann aber entscheidend sein, genau zu wissen, ob eine digitale Aussage durch die vorhandenen Primärdaten getragen wird und ob ein späterer Befund tatsächlich etwas Neues belegt.

Enfoque técnico de investigación

Wir dokumentieren Beweismittel, Sicherungszeitpunkte, Extraktionen, Gutachtenstände, neue Befunde, Änderungen und technische Schlussfolgerungen in einer konsistenten Chronologie.

Dónde está el límite de la expresión

Die Fallchronologie ist eine technische Arbeitsgrundlage und keine juristische Bewertung des Verfahrensverlaufs.

¿Por qué LanCologne?

Nach dem Ende der ersten Hauptverhandlung verändert sich die Rolle einer verteidigerseitigen IT-forensischen Prüfung erneut. Nun muss besonders sauber zwischen technischer Tatsachenfeststellung und juristischer Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmeprüfung getrennt werden.

LanCologne untersucht deshalb keine Frage mit dem Ziel, nachträglich einen Rechtsfehler zu konstruieren. Wir prüfen ausschließlich, ob digitale Aussagen technisch durch die vorhandenen Daten getragen werden, ob Datenstände miteinander verwechselt wurden, ob eine Personenzuordnung weiter reicht als ihre technischen Anknüpfungstatsachen oder ob ein später aufgefundener Befund tatsächlich neu und authentisch ist.

Dabei gelten dieselben Maßstäbe wie in jeder anderen forensischen Untersuchung: Primärdaten haben Vorrang vor bloßen Darstellungen, automatisierte Ausgaben werden bei entscheidenden Befunden validiert, belastende und entlastende Ergebnisse werden gleich behandelt und nicht entscheidbare Fragen bleiben ausdrücklich offen.

Gerade bei Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmefragen ist diese Zurückhaltung wesentlich. Ob ein technischer Befund juristisch einen Rechtsfehler, eine zulässige Rüge oder einen Wiederaufnahmegrund begründet, beurteilt der Strafverteidiger beziehungsweise das zuständige Gericht – nicht der IT-Forensiker.

Nuestra forma de trabajar

1Konkrete technische Fragestellung des Verteidigers definieren.
2Urteil, Gutachten und verfügbare technische Verfahrensunterlagen voneinander trennen.
3Primärdaten und historischen Sicherungsstand eindeutig bestimmen.
4Digitale Aussage des Urteils oder neuen Befunds auf ihre technische Grundlage zurückführen.
5Zeit-, Geräte-, Account-, Session- und Personenzuordnung getrennt prüfen.
6Alte und neue Datenstände sowie Parser- oder Methodenunterschiede nachvollziehbar vergleichen.
7Technische Neuheit eines späteren Befunds von bloßer Neuinterpretation unterscheiden.
8Belastende, entlastende und offene Feststellungen nach identischem Maßstab dokumentieren.
9Rechtliche Schlussfolgerungen ausdrücklich der Verteidigung überlassen.
10Technischen Bericht so erstellen, dass die tragenden Feststellungen fachlich reproduzierbar bleiben.

Belastende, entlastende und offene Befunde

Auch nach einer Verurteilung oder bei einem möglichen Rechtsmittel bleibt die Untersuchung ergebnisoffen. Ein früherer belastender Befund wird bestätigt, wenn die Primärdaten ihn tragen. Ein neuer Gegenbefund wird nur dann als solcher bezeichnet, wenn Herkunft, Integrität und technische Aussage nachvollziehbar belegt sind. Nicht entscheidbare Fragen werden nicht durch Vermutungen ersetzt.

Verständlich für den Strafverteidiger – technisch nachprüfbar

Der Hauptteil erläutert die technische Kernaussage ohne unnötige Spezialterminologie. Der technische Teil dokumentiert Datenstände, Sicherungszeitpunkte, Identifikatoren, Integritätswerte, Artefaktfundstellen, Zeitbezüge und Validierungsschritte. Dadurch bleibt die Untersuchung für einen weiteren qualifizierten IT-Forensiker nachvollziehbar.

LanCologne als unabhängige technische Unterstützung der Strafverteidigung

Ob Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung oder eine spätere technische Prüfung: LanCologne beantwortet die konkrete digitale Beweisfrage sachlich, ergebnisoffen und nachvollziehbar. Nicht das gewünschte Ergebnis ist der Maßstab, sondern ausschließlich das, was sich anhand der verfügbaren Daten technisch belegen oder gerade nicht belegen lässt.

Marco jurídico

Nach Abschluss der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht gemäß § 261 StPO über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. § 267 StPO regelt den Inhalt der Urteilsgründe. Eine nachträgliche IT-forensische Prüfung kann technische Aussagen aus den schriftlichen Urteilsgründen mit den verfügbaren Daten und Befunden vergleichen; sie nimmt jedoch keine rechtliche Kontrolle des Urteils vor.

Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist nach § 312 StPO die Berufung zulässig. Die Einlegungsfrist bestimmt § 314 StPO. Ob Berufung im konkreten Verfahren statthaft, zulässig oder zweckmäßig ist, beurteilt der Strafverteidiger. Die IT-Forensik kann für eine erneute Tatsachenprüfung digitale Beweise fachlich strukturieren.

Die Revision richtet sich nach §§ 333 ff. StPO. Nach § 337 Abs. 1 StPO kann sie nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. § 344 StPO regelt die Revisionsbegründung und stellt insbesondere an Verfahrensrügen besondere Anforderungen. LanCologne formuliert keine Revisionsrügen und bewertet nicht, ob ein technischer Umstand einen revisiblen Rechtsfehler darstellt. Wir dokumentieren lediglich die technische Tatsachengrundlage für den Verteidiger.

Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten gelten §§ 359 ff. StPO. § 359 StPO enthält die gesetzlichen Wiederaufnahmegründe. Ob ein neu aufgefundener digitaler Datensatz, ein später entschlüsseltes Gerät oder eine neue technische Erkenntnis diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Rechtsfrage. Eine IT-forensische Prüfung kann jedoch feststellen, ob der betreffende Befund authentisch, technisch neu, zeitlich relevant und mit früheren Befunden vereinbar oder unvereinbar ist.

Diese klare Rollentrennung ist wesentlich: LanCologne liefert technische Tatsachen, dokumentiert deren Herleitung und benennt Aussagegrenzen. Rechtsmittelwahl, Fristen, Rügeanforderungen, rechtliche Erheblichkeit und prozessuale Antragstellung bleiben vollständig in der Verantwortung der Strafverteidigung.

Preguntas frecuentes

Prüft LanCologne, ob ein Urteil rechtsfehlerhaft ist?+
Nein. Wir prüfen ausschließlich technische Aussagen und deren Datenbasis. Ob daraus ein Rechtsfehler folgt, beurteilt der Strafverteidiger beziehungsweise das zuständige Gericht.
Kann ein neuer digitaler Befund automatisch eine Wiederaufnahme begründen?+
Nein. Zunächst kann forensisch geprüft werden, ob der Befund authentisch, tatsächlich neu und technisch relevant ist. Die Voraussetzungen der §§ 359 ff. StPO sind eine juristische Frage.
Kann LanCologne eine Revisionsrüge formulieren?+
Nein. Wir können den zugrunde liegenden technischen Sachverhalt präzise und nachvollziehbar dokumentieren. Die Revisionsbegründung ist Aufgabe des Verteidigers.
Bleibt die Untersuchung auch nach einer Verurteilung ergebnisoffen?+
Ja. Auch ein späterer Prüfauftrag dient nicht dazu, zwingend einen Gegenbeweis zu produzieren. Ein früherer Befund wird bestätigt, wenn die Daten ihn tragen.

LanCologne – IT-Forensik für Anwälte & Strafverteidiger

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