IT-Forensik · Gerichte
Wie kann ein bereits vorliegendes privates IT-Gutachten technisch überprüft werden?
Liegt bereits eine technische Stellungnahme vor, prüfen wir nicht deren Autor, sondern ihre Datengrundlage und Methodik: Wurden die richtigen Beweismittel untersucht? Sind zentrale Befunde reproduzierbar? Wurden Alternativerklärungen berücksichtigt? Folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den dokumentierten Daten?
Was muss der Sachverständige tatsächlich klären?
Nicht die Menge gefundener Artefakte entscheidet. Maßgeblich ist, ob die relevanten digitalen Spuren die in der Beweisfrage bezeichnete Tatsache tragen, ihr widersprechen oder keine belastbare Aussage zulassen. Dazu werden Befunde im technischen Zusammenhang betrachtet und Gegenhypothesen ausdrücklich mitgeprüft.
Dónde está el límite de la expresión
Eine abweichende fachliche Bewertung ist nicht allein deshalb richtig, weil ein anderes Werkzeug oder eine andere Terminologie verwendet wurde. Entscheidend sind Datenbasis, Methode und logische Herleitung.
Wie LanCologne die Beweisfrage bearbeitet
Bei gerichtlichen Aufträgen beginnt unsere Arbeit mit der Beweisfrage, nicht mit einem Analyseprogramm. Wir bestimmen, welche technische Tatsache zu klären ist, welche Datenquellen hierfür Aussagekraft besitzen und welche alternativen Erklärungen geprüft werden müssen.
Die Datenbasis wird eindeutig dokumentiert und soweit technisch möglich auf verifizierten forensischen Sicherungen beziehungsweise Arbeitskopien untersucht. Automatisierte Treffer werden bei entscheidungserheblichen Fragen nicht ungeprüft übernommen. Entscheidend sind Herkunft, Entstehungslogik und Kontext eines Artefakts. Wenn erforderlich, wird ein Befund anhand der Rohdaten oder mit einer unabhängigen zweiten fachlich geeigneten Methode kontrolliert.
Im Gutachten trennen wir Tatsachenbefund, technische Bewertung und Schlussfolgerung. Ebenso deutlich benennen wir die Aussagegrenze: Was ist nachgewiesen, was wird lediglich gestützt, was bleibt offen und was kann anhand der vorliegenden Daten nicht festgestellt werden?
Der Hauptteil wird für Richter und andere Nicht-Forensiker verständlich formuliert. Die technische Prüfbarkeit bleibt durch einen gesonderten technischen Teil erhalten. Dort werden die für eine unabhängige Nachprüfung wesentlichen Datenquellen, Integritätswerte, Artefakte und Untersuchungsschritte dokumentiert.
Nuestra forma de trabajar
Methodische Einordnung
Für gerichtliche IT-Forensik gibt es keinen gesetzlichen Katalog vorgeschriebener Softwareprodukte. Der BSI-Grundschutz-Baustein DER.2.2 enthält nützliche Grundgedanken zur Vorsorge, Spurensicherung und zielgruppengerechten Ergebnisdarstellung bei IT-Sicherheitsvorfällen. Er stellt jedoch ausdrücklich klar, dass die eigentliche forensische Analyse nicht Gegenstand des Bausteins ist und dass er sich nicht auf IT-forensische Untersuchungen bei Straftaten bezieht. Wir stellen ihn daher nicht als strafprozessualen Standard dar.
Marco jurídico
ZPO §§ 403, 404a, 407a, 411, 412; § 286 ZPO.
Die abschließende Beweiswürdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. Unsere sachverständige Tätigkeit beschränkt sich auf die fachliche Beantwortung der technischen Beweisfrage innerhalb des erteilten Auftrags.
Preguntas frecuentes
LanCologne – IT-Forensik für Gerichte
Sie benötigen zu einer konkreten gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige IT-forensische Untersuchung? LanCologne untersucht die vorhandenen digitalen Spuren ergebnisoffen und dokumentiert tragende Befunde, Gegenbefunde und technische Grenzen nachvollziehbar.