IT-FORENSIK · GERICHTE

IT Forensics for the Courts – the focus is on the question of evidence

Als unabhängige IT-Sachverständige unterstützen wir Gerichte bei der technischen Klärung digitaler Beweisfragen – von der Einordnung einzelner Artefakte über Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung bis hin zur Erläuterung schriftlicher Gutachten im Termin.

Unsere Begutachtung erfolgt nach anerkannten IT-forensischen Grundsätzen und bleibt an den gerichtlichen Auftrag gebunden. Besonderen Wert legen wir auf eine neutrale, ergebnisoffene Arbeitsweise sowie eine für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbare Dokumentation. Entscheidende Befunde werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode oder unmittelbar anhand der Rohdaten unabhängig überprüft.

Neutrale Begutachtung
Documentation admissible in court
GDPR-compliant processing
Experienced experts

DIE BEWEISFRAGE

Wie aus einer Beweisfrage eine belastbare Untersuchung wird

Wir zerlegen die gerichtliche Frage in technisch prüfbare Teilfragen. Ein einzelner Zeitstempel genügt dabei in der Regel nicht – zu prüfen sind unter anderem Dateisystemmetadaten, Anwendungsspuren, Sicherungen, Protokolle und gegebenenfalls Synchronisationsvorgänge. Die Untersuchung bleibt an den gerichtlichen Auftrag gebunden: Bestimmt das Gericht nach § 404a Abs. 3 ZPO, welche Tatsachen der Begutachtung zugrunde zu legen sind, ersetzen wir diese Vorgabe nicht durch eigene Annahmen. Das Ergebnis kann ein positiver Nachweis, ein Ausschluss oder ein begründetes „anhand der vorliegenden Daten nicht sicher feststellbar“ sein – alle drei Antworten können fachlich richtig sein.

OUR APPROACH

This is how your examination will be carried out

A transparent process – from the initial enquiry to the handover of the report.

1
Wir prüfen, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen. Bei Unklarheiten wird eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt (§§ 404a, 407a ZPO).
2
Geräte, Datenträger und bereitgestellte Dateien werden identifiziert und dokumentiert. Soweit technisch möglich, erstellen wir eine forensische Kopie; Hashwerte sichern die Integrität, das Original bleibt für spätere Prüfungen erhalten.
3
Wir legen fest, welche Spuren den behaupteten Vorgang stützen oder widerlegen würden, und untersuchen nur Artefakte mit fachlichem Erkenntniswert für die Beweisfrage. Automatische Treffer werden nicht ungeprüft übernommen.
4
Entscheidungserhebliche Feststellungen werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode gegengeprüft. Zugleich benennen wir ausdrücklich, was aus den Daten nicht gefolgert werden darf.
5
Die Schlussantwort folgt aus den dokumentierten Befunden und wird nicht stärker formuliert, als die Daten es zulassen. Ein technischer Anhang ermöglicht einem unabhängigen IT-Forensiker die fachliche Nachprüfung oder ein Gegengutachten.

TYPICAL QUESTIONS

Wann ist eine gerichtliche IT-forensische Untersuchung sinnvoll?

  • Streitige digitale Sachverhalte in Zivilverfahren
  • Strafverfahren mit digitalen Beweismitteln
  • Überprüfung eines vorliegenden IT-Gutachtens (Gegengutachten)
  • Klärung von Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung
  • Bewertung der Aussagekraft digitaler Spuren vor Gericht
  • Erläuterung eines Gutachtens im Gerichtstermin
  • Neubegutachtung nach § 412 ZPO
  • Fragen zur Chain of Custody

LIMITATIONS & CONCLUSION

What you should know

Wir unterstützen Gerichte bei der technischen Klärung digitaler Beweisfragen – von der Einordnung einzelner Artefakte über Zeitstempel-, Geräte- und Kontozuordnung bis hin zur Erläuterung schriftlicher Gutachten im Termin. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts (§ 286 ZPO); wir liefern die fachliche Tatsachengrundlage – als positiven Nachweis, als Ausschluss oder als begründeten Nichtnachweis.

CUSTOMER REVIEWS

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Sie benötigen zu einer gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige technische Untersuchung? LanCologne prüft digitale Spuren sachlich, transparent und reproduzierbar und dokumentiert sowohl positive Befunde als auch Nichtnachweise und technische Grenzen nachvollziehbar.

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Frequently Asked Questions

Click on a question to see the answer.

Why is the question of evidence central to a forensic IT investigation in court?+
A court does not need a technical report that is as long as possible, nor does it need a list of the programmes used. It needs a robust answer to the question of evidence put before it. How does a question of evidence before the court become a technically sound investigation?
How is such a technical investigation carried out in practice?+
How we work – from the court’s instruction to the response We first check whether the question falls within our area of expertise, what facts the court has taken as a basis, and whether the content or scope of the instruction is clear.
Does the result of the investigation provide clear evidence for the court?+
An expert witness must not, of their own accord, reinterpret an unclear issue of evidence as a different issue. If there is any doubt as to the content or scope of the terms of reference, section 407a(4) of the Code of Civil Procedure (ZPO) requires the court to clarify the matter.
Is there a legal basis for this?+
Sections 403, 404a, 407a, 411 and 412 of the Code of Civil Procedure (ZPO); supplemented by Section 286 of the ZPO on the judicial assessment of evidence. In criminal cases, sections 72 et seq. of the Code of Criminal Procedure (StPO) apply to expert witnesses. The expert witness provides the technical factual basis.