IT-Forensik · Gerichte
Wie wird ein IT-Gutachten für ein mögliches Gegengutachten reproduzierbar aufgebaut?
Ein belastbares Gutachten muss Kritik aushalten können. Gerade in streitigen Verfahren sollte ein anderer qualifizierter IT-Forensiker erkennen können, welche Daten untersucht wurden und wie die entscheidenden Feststellungen zustande kamen.
Reproduzierbarkeit bedeutet dabei nicht, dass jede Bildschirmansicht identisch aussehen muss. Unterschiedliche Forensikprogramme können dieselben Rohdaten unterschiedlich darstellen. Entscheidend ist, ob ein zentraler Befund fachlich aus der zugrunde liegenden Datenquelle erneut hergeleitet werden kann.
Wir dokumentieren deshalb nicht nur das Ergebnis, sondern auch dessen Herkunft und die methodisch relevanten Zwischenschritte.
Die eigentliche Beweisfrage
Was muss ein Gegengutachter überprüfen können?
Er sollte insbesondere den untersuchten Datenbestand identifizieren, die Integritätswerte prüfen, die relevanten Artefakte auffinden, ihre technische Struktur nachvollziehen und die Schlussfolgerung aus den dokumentierten Befunden fachlich bewerten können.
Bei einer wichtigen Datenbankfeststellung sollte zum Beispiel klar sein, aus welcher Datei, Tabelle und welchem Datensatz sie stammt und wie ein Zeitwert interpretiert wurde.
Where the limits of what can be said lie
Manche Live-Daten sind nachträglich nicht vollständig reproduzierbar, weil sie flüchtig waren. Dann ist eine besonders sorgfältige Ersterfassung und Dokumentation notwendig.
Why LanCologne?
Bei gerichtlichen Aufträgen ist für uns nicht entscheidend, welches Analyseprogramm einen Treffer zuerst anzeigt. Entscheidend ist, ob die Beweisfrage fachlich beantwortet werden kann und ob diese Antwort einer unabhängigen Prüfung standhält.
Wir arbeiten ergebnisoffen, dokumentieren die Herkunft entscheidender Befunde und prüfen alternative technische Erklärungen. Die eigentliche Auswertung erfolgt grundsätzlich auf einer forensischen Kopie beziehungsweise einem beweissicher erfassten Datenbestand. Originale werden nicht unnötig direkt untersucht. Wo Live-Maßnahmen technisch erforderlich sind, werden die dadurch möglichen Veränderungen ausdrücklich dokumentiert.
Entscheidende Befunde werden abhängig von der Fragestellung mit einer zweiten fachlich geeigneten Methode oder unmittelbar anhand der zugrunde liegenden Rohdaten überprüft. Welche Werkzeuge hierfür eingesetzt werden, richtet sich nach Beweismittel und Fragestellung. Maßgeblich sind Eignung, fachliche Anerkennung und Nachvollziehbarkeit der Methode – nicht ein Produktname.
Unser Gutachten trennt Tatsachenbefund, technische Bewertung und verbleibende Unsicherheit. Ein Nichtnachweis wird ebenso sorgfältig begründet wie ein positiver Nachweis.
So arbeiten wir bei gerichtlichen Aufträgen
Unsere Arbeitsweise – vom gerichtlichen Auftrag zur Antwort
Wir prüfen zunächst, ob die Frage in unser Fachgebiet fällt, welche Tatsachen das Gericht zugrunde legt und ob Inhalt oder Umfang des Auftrags eindeutig sind. Bestehen Zweifel, wird eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt. Das entspricht § 404a und § 407a ZPO.
Mögliche Gründe, die Zweifel an der Unparteilichkeit begründen könnten, werden vor Beginn der sachlichen Untersuchung geprüft und gegebenenfalls dem Gericht offengelegt.
Geräte, Datenträger, Sicherungen und bereitgestellte Dateien werden identifiziert und dokumentiert. Der Untersuchungszustand wird festgehalten.
Soweit technisch möglich, wird eine forensische Kopie oder ein forensisches Abbild erstellt. Hashwerte und andere Integritätsprüfungen dienen der eindeutigen Zuordnung. Das Original bleibt für spätere Prüfungen erhalten.
Wir legen fest, welche Spuren den behaupteten Vorgang stützen würden, welche Gegenbefunde denkbar sind und welche alternativen technischen Erklärungen geprüft werden müssen.
Untersucht werden nur solche Artefakte, die für die Beweisfrage einen fachlichen Erkenntniswert haben. Automatische Treffer werden nicht ungeprüft übernommen.
Entscheidungserhebliche Feststellungen werden – soweit erforderlich – mit einer zweiten anerkannten Methode, einer anderen technischen Sicht oder unmittelbar anhand der Rohdaten gegengeprüft.
Wir prüfen ausdrücklich, was aus den Daten nicht gefolgert werden darf. Fehlende Daten, mögliche Löschung, technische Grenzen, unvollständige Extraktionen oder widersprüchliche Spuren werden benannt.
Die Schlussantwort folgt aus den dokumentierten Befunden. Sie wird nicht stärker formuliert, als die Daten es zulassen.
Der Haupttext bleibt auch für Nicht-Forensiker verständlich. Der technische Anhang enthält die Informationen, die ein unabhängiger IT-Forensiker für eine fachliche Nachprüfung oder ein Gegengutachten benötigt.
Legal framework
ZPO §§ 407a, 411 und 412. Das BSI nennt die streng methodische Sicherung, Aufbereitung und Analyse digitaler Spuren als Kern der IT-Forensik.
Der Sachverständige liefert die fachliche Tatsachengrundlage. Die rechtliche Würdigung und die abschließende Beweiswürdigung bleiben Aufgabe des Gerichts.
Frequently Asked Questions
LanCologne – IT-Forensik für Gerichte
Sie benötigen zu einer gerichtlichen Beweisfrage eine unabhängige technische Untersuchung? LanCologne prüft digitale Spuren sachlich, transparent und reproduzierbar. Wir dokumentieren sowohl positive Befunde als auch Nichtnachweise und technische Grenzen so, dass die Schlussfolgerung für das Gericht verständlich und für einen unabhängigen IT-Forensiker fachlich überprüfbar bleibt.