IT-Forensik · Unternehmen
Wie kann ein Unternehmen einen behaupteten Datenverlust technisch quantifizieren, ohne zu spekulieren?
Schadensangaben können Dateianzahl, Datenvolumen, fachliche Datensätze oder wirtschaftlichen Wert meinen und dürfen nicht vermischt werden.
Warum diese Frage für ein Unternehmen wichtig ist
Bei hohen Schäden und mehreren Beteiligten können ungenaue technische Aussagen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Deshalb muss nachvollziehbar getrennt werden, was tatsächlich nachgewiesen ist, was technisch nur möglich war und welche Fragen außerhalb der IT-forensischen Beweisführung liegen.
Technical investigative approach
Wir definieren zunächst die technische Bezugsgröße und vergleichen vorhandene Bestände, Backups, Metadaten und weitere belastbare Quellen.
Where the limits of what can be said lie
Der wirtschaftliche Wert verlorener Daten ist keine rein IT-forensische Feststellung.
Why LanCologne?
Bei komplexen Unternehmensvorfällen reicht es nicht, möglichst viele technische Daten zu sammeln oder den Bericht eines einzelnen Produkts zu übernehmen. Entscheidend ist, welche konkrete Beweisfrage beantwortet werden muss und welche Primärdaten diese Aussage tatsächlich tragen.
LanCologne trennt technische Möglichkeit, nachgewiesenes Ereignis, Ursache, Folgewirkung und rechtliche Verantwortlichkeit konsequent voneinander. Gerade bei Großschäden, Dienstleisterkonflikten und späteren Gerichts- oder Versicherungsverfahren verhindert diese Trennung vorschnelle Schlussfolgerungen.
Wir prüfen auch Gegenhypothesen. Wenn mehrere technische Ursachen möglich sind, werden sie nicht verschwiegen, sondern anhand der verfügbaren Daten gegeneinander getestet. Ein belastender Befund wird nach demselben Maßstab geprüft wie ein entlastender.
Automatisierte Forensik-Reports, Herstellerangaben und Security-Alarme sind wichtige Arbeitsmittel, aber nicht automatisch die Beweisquelle. Tragende Aussagen werden soweit möglich an Primärartefakten und unabhängigen Datenquellen validiert.
Das Ergebnis wird so dokumentiert, dass Entscheidungsträger den Hauptbefund verstehen und ein qualifizierter IT-Forensiker die technische Herleitung im Anhang nachvollziehen und kritisch prüfen kann.
Unsere Arbeitsweise
Korrelation ist noch keine Kausalität
Dass zwei Ereignisse zeitlich zusammenfallen, genügt für eine belastbare Ursachenfeststellung nicht. Wir prüfen den technisch möglichen Wirkmechanismus, die zeitliche Reihenfolge, unabhängige Spuren und alternative Ursachen. Wo die Daten nur eine Wahrscheinlichkeit oder Eingrenzung erlauben, wird daraus keine scheinbar sichere Kausalitätsaussage gemacht.
Rechtlicher und prozessualer Rahmen
Bei Geschäftsleitungsfragen ist für eine GmbH unter anderem § 43 GmbHG relevant. Danach haben Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden; bei Obliegenheitsverletzungen können Ersatzansprüche der Gesellschaft entstehen. Die IT-Forensik kann dokumentieren, welche technischen Informationen und Systemzustände zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisbar waren. Ob eine Geschäftsleitung ihre rechtlichen Pflichten verletzt hat, ist dagegen eine juristische Bewertung.
Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach dem geltenden BSI-Gesetz können zusätzliche Anforderungen an Cybersicherheitsrisikomanagement und Geschäftsleitungen bestehen. Bei einem konkreten Unternehmen muss zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang es vom aktuellen BSIG erfasst wird. Technische Forensik kann hierzu Vorfallsablauf, Systeme, Auswirkungen und getroffene Maßnahmen dokumentieren, ersetzt aber keine regulatorische Rechtsprüfung.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet oder sind sie von einem Sicherheitsvorfall betroffen, bleiben insbesondere die DSGVO-Grundsätze sowie Anforderungen an Sicherheit und gegebenenfalls Meldung beziehungsweise Benachrichtigung zu berücksichtigen. Bei externen Auftragsverarbeitern ist zusätzlich die konkrete Rollen- und Vertragslage relevant. Eine technische Ursache ist nicht automatisch eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeitszuweisung.
Für spätere Zivilverfahren kann die nachvollziehbare Erhaltung elektronischer Beweisdaten wichtig sein. § 371 ZPO erfasst den Augenscheinsbeweis und ausdrücklich elektronische Dokumente; für Sachverständigenbeweis gelten §§ 402 ff. ZPO. Ein privat beauftragter forensischer Bericht bleibt jedoch ein Parteigutachten beziehungsweise qualifizierter Parteivortrag und wird nicht allein durch seine technische Qualität zum gerichtlichen Sachverständigengutachten.
LanCologne bewertet keine vertragliche Haftung, Organhaftung, Deckungspflicht oder strafrechtliche Schuld. Wir liefern die technische Tatsachengrundlage, auf der Rechtsanwälte, Versicherer, Behörden und Gerichte ihre jeweils eigenen Bewertungen vornehmen können.
LanCologne bei komplexen technischen Beweisfragen
Je größer das wirtschaftliche oder rechtliche Gewicht eines Vorfalls, desto wichtiger ist eine Untersuchung, die nicht auf ein gewünschtes Ergebnis zugeschnitten ist. LanCologne dokumentiert die technische Tatsachengrundlage einschließlich Gegenbefunden und Aussagegrenzen so, dass sie von Geschäftsführung und Rechtsberatung verstanden und von einem qualifizierten Dritten fachlich geprüft werden kann.
Frequently Asked Questions
Wie kann ein Unternehmen einen behaupteten Datenverlust technisch quantifizieren, ohne zu spekulieren?
Wie geht eine solche technische Untersuchung in der Praxis vor?
Liefert die Untersuchung immer ein eindeutiges Ergebnis zulasten oder zugunsten einer beteiligten Person?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach dem geltenden BSI-Gesetz können zusätzliche Anforderungen an Cybersicherheitsrisikomanagement und Geschäftsleitungen bestehen. Bei einem konkreten Unternehmen muss zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang es vom aktuellen BSIG erfasst wird. Technische Forensik kann hierzu Vorfallsablauf, Systeme, Auswirkungen und getroffene Maßnahmen dokumentieren, ersetzt aber keine regulatorische Rechtsprüfung.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet oder sind sie von einem Sicherheitsvorfall betroffen, bleiben insbesondere die DSGVO-Grundsätze sowie Anforderungen an Sicherheit und gegebenenfalls Meldung beziehungsweise Benachrichtigung zu berücksichtigen. Bei externen Auftragsverarbeitern ist zusätzlich die konkrete Rollen- und Vertragslage relevant. Eine technische Ursache ist nicht automatisch eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeitszuweisung.
Für spätere Zivilverfahren kann die nachvollziehbare Erhaltung elektronischer Beweisdaten wichtig sein. § 371 ZPO erfasst den Augenscheinsbeweis und ausdrücklich elektronische Dokumente; für Sachverständigenbeweis gelten §§ 402 ff. ZPO. Ein privat beauftragter forensischer Bericht bleibt jedoch ein Parteigutachten beziehungsweise qualifizierter Parteivortrag und wird nicht allein durch seine technische Qualität zum gerichtlichen Sachverständigengutachten.
LanCologne bewertet keine vertragliche Haftung, Organhaftung, Deckungspflicht oder strafrechtliche Schuld. Wir liefern die technische Tatsachengrundlage, auf der Rechtsanwälte, Versicherer, Behörden und Gerichte ihre jeweils eigenen Bewertungen vornehmen können.
🔗 Related topics
LanCologne – IT-Forensik für Unternehmen
Do you have a digital enquiry? LanCologne can assist you with an objective, unbiased IT forensic investigation.